Bootsvermietung

  • Hallo


    Ich habe gerade ein Zodiac Gummiboot fürs Kiten gekauft.
    Das Boot ist für 4 Personen zugelassen und mit einen 8 Ps Motor und Lenkrad ausgestattet. Das Boot ist auf einem Trailer.


    Ich biete das Boot zur Vermietung an.
    Richtpreis 200 Fr.-/Tag


    Kann auch mitkommen und das Boot selber fahren, oder das Boot zum gewünschten See fahren. Preis nach Vereinbarung.


    Gruss Jan


    "jan767@gmx.ch"[/email]

  • Haben gestern ein 7ner Zodiac gemietet und das war doch schon verdammt klein für 4 Personen mit Material für 3 Personen... Und 200.- ist schon ziemlich teuer, da wahrscheinlich höchstens 3 Personen mit Material reinmögen! 5h kosten normalerweise für ein grosses Hartschalenboot um die 150.- mit Versicherung usw..
    Aber du sagst ja Richtpreis ;)


    Gruz Ronny

  • ja wie gesagt sind richtpreisen, je nach wochentag. Aber hast schon recht für 4 personen mit ausrüstung ist es zu klein, optimal ist 2 personen. der vorteil ist, dass das boot auf einen trailier ist und du kannst somit den see und standort selbst auswählen.


    Gruss

  • Mit dem "Standort" auswählen würde ich aufpassen. Das Boot darf eigentlich nur auf den Seen benützt werden, die sich im Immatrikulations-Kanton befinden (bzw. angrenzen). Ansonsten musst du "Tagesbewilligungen" lösen, die ziemlch teuer sein können. (Bsp. Kanton Zug CHF 200.- ab einem Tag bis X Tage) - zusätzlich würde ich auch bezüglich der Versicherung vorsichtig sein, da bei den Haftpflichtversicherungen eine Vermietung oft Ausgeschlossen ist, sofern dies bei Versicherungsabschluss nicht erwähnt wird.

  • Wär vorsichtig, was die Manöverierfähigkeit oder eben Unfähigkeit betrifft. Wir gehen ja mal davon aus, dass es WInd und Wellen hat wenn ihr rausfährt. 8PS in einem Schlauchboot sind recht schnell am Anschlag. Vorallem wenn es darum geht, mit 2-3Leuten gegen den Wind zu fahren. Es handet sich hier um ein "Beiboot".


    Aber trozdem, viel Glück und geniesst mit Vorsicht!


    PS: Was die "Tagesbewilligung" angeht:
    Ein Schiff, dass in irgendeinem Kanton in der Schweiz imatrikuliert ist, braucht nur auf den Grenzgewässern eine Tagesbewillingung (Bodensee, Lago di maggiore). Auf den Schweizer Gewässern brauchst du keine "Tagesbewilligungen". Das wäre ja wie wenn du eine Bewilligung brauchen würdest, wenn du mit einer St.Galler Autonummer auf den Strassen des Kanton Zürich fährst.
    Zu beachtoder St.Gallen eingelöst sind. Weiters müsste dein Boot und du sich als verantwortlicher Schiffsführer beim Kant.Amt für Schifffahrt registrieren lassen.
    Auf Seen im Ausland (Comersee) gehst du als "Tourist" durch.

  • Hallo Jodok,


    glaube mir, es ist so, habe mich einige Zeit damit befasst und wollte es am Anfang auch nicht glauben. Früher war das so wie du schreibst. Aber das Schifffahrtsgesetz hat sich geändert, da sich viele Kantone von den Wanderbooten bedrängt fühlten. Informier dich sonst bei deinem Freund und Helfer bzw. im Strassenverkehrsamt.

  • Also:
    Grundsätzlich ist es so, dass man ein Boot, das in irgendeinem Kanton imatrikuliert ist bis zu 1mt auf einem anderen See benutzen kann.


    Die imatrikulation ist abhängig vom Wohnort (Kanton) des Halters.


    Zu beachten:
    -Abgasvorschriften (2tak nicht zu empfehlen wenn es darum geht)
    -Liegeplatz
    -Versicherungsschutz


    Weiters:
    Die Imatrikulation ist ausschlaggebend, wo das Boot zur "Vorführung" (Kontrollstelle) muss.


    Wanderboote in dem Sinne macht man kaum noch. Ein Wanderboot ist nicht an eine bestimmte Kontrollstelle gebunden.


    Tagesbewilligungen:
    Sind nötig auf Grenzgewässer wie Bodensee. Hier gelten auch andere Abgasvorschriften und zum Teil auch Führerschein Gültigkeiten.
    Weiters sind spezielle Bewilligungen und Führerprüfungen für gewisse See-und Flussabschnitte (Rhein, Bodensee) nötig.


    Binnengewässer europaweit:
    Grundsätzlich sind in der Schweiz immatrikulierte Boote auch auf europäischen Binnengewässer (alles andere als Meer) zugelassen. Hier sind die Abgas- und Typengrprüften Bestimmungen relevant.


    Tip:
    Achtet auf Motoren die den höchsten Abgasnormen entsprechen. Auf jeden Fall sind 4-Takt Motoren zu empfehlen.


    Gruss Jodok
    http://www.kiteskipper.ch

  • Hallo Jodok


    ich weiss nicht wer dir das mit den Bewilligungen so gesagt hat, in den Kantonen Zug, Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden gelten diese Bestimmungen schon mal nicht. (Siehe Gesetzestexte unten) Da das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt gewisse Befugnisse (Bsp. Bewilligungen) den Kantonen überschreibt, kann das je nach Kanton individuell sein. Gelten die von dir beschriebenen Bestimmungen für den Walensee und Zürichsee? Wenn ja, könntest du die Nummer des Gesetzestextes publizieren? Vielen Dank.


    Gruss


    Mario


    Kanton Zug:
    Einführungsgesetz
    zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt


    § 7
    Temporäre Bewilligungen
    1 Wer ein Schiff, das nicht im Kanton Zug immatrikuliert ist, vorübergehend auf einem zugerischen Gewässer einsetzen will, bedarf einer Bewilligung der Schifffahrtskontrolle (Art. 13 Abs. 3 BSG). Mit der Bewilligung wird eine Kontrollvignette abgegeben.
    2 Schiffe, die in den Kantonen Schwyz und Luzern immatrikuliert sind,
    bedürfen für den Zugersee keiner solchen Bewilligung.
    3 Bei nautischen Veranstaltungen entfällt die Bewilligungspflicht.


    -------------------------------------------------------------------------------


    Interkantonale Vereinbarung
    über die Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee


    Art. 8 Schiffe ohne Standplatz (am Vierwaldstättersee)
    1Schiffe ohne vorgeschriebenen Standplatz für den Vierwaldstättersee sowie Schiffe mit ausserkantonalem oder ausländischem Standort können befristet zugelassen werden.
    2Die Bewilligung wird in Form einer Vignette durch den Kanton erteilt, in dem das Schiff erstmals eingewassert wird. Sie gilt vom Ausstellungsdatum bis maximal zum Ende des folgenden Monats und kann innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden. Für die Kennzeichnung und Bewilligung von Schiffen mit ausländischem Standort gelten die Vorschriften der eidgenössischen Binnenschiffahrtsverordnung vom 8. November 1979

  • Vielen Dank für deinen Eintrag. Die Informationen habe ich vom kantonalen Amf für Schifffahrt SG in Rorschach. Betreffend kantonalen Verordnungen Uri warte ich noch auf einen Rückruf. Es scheint, dass es kantonal grosse Unterschiede gibt.


    Gruss

  • Hallo Jungs


    Also, das mit den Booten und Tagesbewilligung ist nicht so einfach wies Aussieht. Ich stimme in allen Punkten mt Smario überein. Habe mich auch schlau gemacht, und musste feststellen, dass nicht mal die Strassenverkehrsämter genau bescheid wissen. Habe in Zug andere infos als in Schwyz erhalten... Typisch kantönligeist. Tagesbewilligungen gibts nicht, die sind dann für minimum einen bzw maximal 3 Monate zu lösen....und sauteuer...


    Ich habe nun hier eine kleine Frage: Ich finde es absolut genial, wenns Leute gibt, die sich für einen Spot einsetzten. Jedoch bin ich der Meinung, dass es nicht das Ziel sein kann eine Bewilligung zu erhalten, bei der man immer auf ein Boot angewiesen ist. Damit ist es nicht getan!!! Nicht jeder hat ein Boot zur verfügung!!! Mieten ist sauteuer....
    Es ist Diskriminierung pur!! Einerseits gegenüber andren Kitern, andererseits gegenüber den Windsurfern....


    Ich kann jeden verstehen, der langsam aber sicher die Geduld verliert auf einen offiziellen Spot zu warten. und sich auf eigenes Risiko auf die Seen begiebt...(Sollte man viel üfters tun...)
    Deshalb finde ich es nicht angebracht Leute mit Name und adresse hier im Forum blosszustellen!! Die machen das auf eigenes Risiko...
    ich kann nicht begreifen, dass nicht versucht wird ein oder zwei Startplätze an Land zu erkämpfen...Platzt gibts ja, Wind auch...Inwiefern stören wir mehr als die Windsurfer??
    Ist kiten in der Schweiz grundsätzlich erlaubt oder grundsätzlich verboten? "kitesurfing is not a crime" aber es kommt mir sehr oft so vor...


    Gruss

  • @ stormrider


    Kitesurfen ist in der Schweiz eben leider grundsätzlich verboten!!! That's the mayor problem!!!


    Bootsvermietung:
    Schliesst Euch zusammen. Für wenig Geld gibt es ein Schlauchboot. Geteilt durch fünf / sechs Personen und Ihr seid ein schlagkräftiges Team. Nimmst Du dann mal ein Kumpel mit, bezahlt er den Most.


    Let's go
    pedro

  • stormrider


    Ich finde es komplett richtig Leute blosszustellen im Forum. Nein die machen das nicht auf eigene Sache, die Busse bekommen sie vielleicht alleine. Aber den Schaden tragen wir alle zusammen als Kiterszene weil es dann einfach heisst aber da hat sich einer immer nicht daran gehalten. Und ja es ist so das immer veralgemeinert wird, baut ein Kiter scheisse müssen dies schlussendlich alle bezahlen. Darum bitte ich dich stifte die Leute nicht an zu kiten wo es verboten ist und bitte denke mal darüber nach ob wir uns als Kiter als Opfer sehen sollten?

  • ich will hier niemanden anstiften...wollte damit eine mögliche erklärung zum verhalten solcher Leute liefern (Bin auch der Meinung dass solches Verhalten der Allgemeinheit schadet)!!
    Wollte viel mehr darauf aufmerksam machen dass es nicht sein kann, dass nur vom Boot aus gekitet werden darf. Ich finde die Bemühungen sollten vermehrt auch dahin gehen, dass für "Landstartplätze" gekämpft wird.Und ja, ich sehe uns in einer deutlichen Opfer-Rolle....Überall muss man kämpfen, rechtfertigen und betteln...kann ja wohl nicht sein...und ist wohl auch nur in der Schweiz so...
    greetz

  • Nur ganz kurz:


    Bis man am Walensee um Bewilligungen für Landstartplätze anfragen kann, braucht es einen reibungslosen Ablauf der gesamten Kitegeschichte am Walensee.


    Dass dabei ein Verordnungswidriges Kiten nicht hilfreich ist, scheint wohl offfensichtlich. ALSO jetzt gut aufpassen: Leute die sich verordnungswidrig verhalten, arbeiten eigentlich gegen die Interessen der Landstartplätze.


    Und da habe ich persönlich kein Problem eine Autonummer oder Namen auf den Tisch zu bringen.


    Gruss jodok

  • Hallo zusammen


    Ich beobachte die Diskusionen um den Walensee schon länger.
    Wir haben in Murg im Camping ein Schlauchboot mit Zürcher Nummer
    (Wanderboot). Da wir weder in Glarus noch in St. Gallen wohnhaft sind,
    bekommen wir keine dieser Nummern, können jedoch auf dem Walensee
    mit dem Boot fahren, aber nicht Kiten. Weis jemand von euch eine Lösung, ich bin nicht bereit ein Boot zu Mieten, wenn ich ein eigenes habe.
    Das ist wieder mal Kantönligeist pur.


    Gegen diese Bewilligung zu verstossen ist auch keine Lösung, aber ich bin es satt immer nur zuzusehen.


    Gruss Toby


    PS: Ich finde es aber doch toll wie ihr euch für diese Bewilligung so ins Zeug gelegt habt.