Gegen das nationale Kitesurfverbot in der Schweiz

  • warum bringt die neue bundesweite regelung (gültig ab morgen, 15.2.14) dem kitesurfen etwas?

    dazu etwas schweizerkunde :) föderalismus, was heisst das? die schweiz ist ein bund verschiedener kantone in dem jeder kanton über relativ viel eigenständigkeit verfügt. relevant für uns wassersportler: jeder kanton hat ein eigenes binnenschifffahrtsrecht!
    bisher setzte der bund den kanton in die pflicht, das kitesurfen zu erlauben, ansonsten war es verboten. für viele kantone ist die haltung des bundes ausschlaggebend für seine eigene regelung. aufgrund der restriktiven regelung des bundes waren viele kantone beim thema kitesurfen eher vorsichtig und nur in wenigen kantonen wurden freigaben erlassen.

    durch die neue regelung (gleichstellung mit anderen segelsportarten) setzt der bund ein markantes zeichen dafür, dass kitesurfen nicht mehr eine spezielle freigabe braucht. damit ist unsere sportart gleich geregelt wie die anderen segelsportarten.
    wenn ein kanton das kitesurfen verbieten will, dann muss er dies neu in seiner binnenschifffahrtsverordnung durch einen artikel verbieten. das muss von den rechtsschreibern (beamten) begründet sein. ein solcher artikel kann von unsere seite auch politisch oder juristisch bekämpft werden.

    wir besitzen nun politische rechtsgrundlagen um unsere sportart in der schweiz besser und einfacher zu etablieren. kitesurfen ist gleichgestellt!!!

    ein kleines beispiel das in 2 jahren, wenn die neue regelung in kraft tritt, nicht mehr sein wird:
    wurde am urnersee eine übertretung der zone registriert und vielleicht auch gebüst, war gleich ein ängstliches trari-trara in der kiteszene auszumachen. und zwar deshalb, weil alle angst hatten, dass deshalb die kitezone wieder gestrichen werden könnte. die kiter mussten ja froh sein überhaupt einen kleinen flecken erhalten zu haben - wir waren lediglich geduldet! durch die neue regelung wird dem abhilfe geschaffen. grundsätzliche dürfen wir kitesurfen (egal ob der flecken wasser sich eigent oder nicht). natürlich gilt auch für unsere segelklasse wie für alle anderen segler ein verboten in naturschutz- und ruhezonen, je nach kantonaler regelung.

    vielleicht gibt es in der zukunft nebst kitegenossen weitere lokale kiteclubs, denn bisher machte es kaum sinn, für eine per se verbotene sportart einen club zu haben. organisationen wie clubs, vereine etc. sind aber wichtig - so etabliert sich das kitesurfen schweizweit.

    n.b. am donnerstag 20.2. ist in lachen die nächste GV der kitegenossen. dort wird es bestimmt weitere infos zu diesem thema geben. details auf http://www.kitegenossen.ch/ima…erversammlung_%202014.pdf

  • Kitesurfen auf dem Zürichsee


    Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat am 4.7.2014 das Vernehmlassungsverfahren zur Aufhebung des Kitesurfverbots auf dem Zürichsee eröffnet. Sie schlägt im Entwurf vor, ab dem 15.2.2015 das Kitesurfen dem Windsurfen gleichzustellen. Die SKA und die Kitegenossen begrüssen diesen Vorschlag. Wir erarbeiten gemeinsam eine Stellungnahme und werden diese im Namen aller Kiter/innen den zuständigen Behörden zukommen lassen. Dieses Vorgehen hat sich in den bisherigen Verfahren auf anderen Seen bewährt. Wir bitten euch auf individuelle Stellungnahmen zu verzichten.
    Bitte beachtet, dass das Kitesurfen auf dem Zürichsee bis zum definitiven Entscheid weiterhin verboten ist.

  • Die Entwicklung geht in die richtige Richtung :D - bleibt zu hoffen, dass das auch wirklich so umgesetzt werden kann.

    Andere Frage: weiss jemand zufällig ob noch andere neue "Spots" (z.B. weitere am Bodensee, Urner, Südufer Juraseen usw.) in Planung sind?

    Zudem: etwas mehr Platz um ins Wasser zu kommen (z.B. am Bodensee, ist aber fast überall so) wäre auch nicht übel, wenn dort der eine oder andere Baum einer Motorsäge zum Opfer fällt, würde niemand eine Träne vergiessen :oops:. Ist einfach ärgerlich, wenn man mit einem (meist grossen) Kite und angeknüpften Leinen durch die Büsche muss und das ohne fremde Hilfe fast nicht geht, auch wenn am Startplatz selber dann meist genug Platz vorhanden ist. Also dranbleiben - mit neuen Spots welche nicht wirklich taugen (insbesondere für Aufsteiger welche die ersten Runden nach der Schulung machen bleibt die Situation unbefriedigend) ist das Problem auch noch nicht wirklich gelöst.

  • Probebetrieb Kitesurfen Urnersee 2015

    Aufgrund der Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung, hat der Kanton Uri eine Arbeitsgruppe gegründet, um die Anpassungen auf dem Urnersee umzusetzen. Das Ziel der Arbeitsgruppe war, ein Konzept für das Kitesurfen auf dem Urnersee zu erarbeiten. Der Kitesurfclub Schweiz war in der Arbeitsgruppe ebenfalls vertreten. Das Resultat ist ein Probebetrieb für das Jahr 2015, mit zwei Start und Landeorte vom Ufer aus. Nähere Informationen findet ihr im beiliegenden Konzept.

    Link Konzept Kitesurfen auf dem Urnersee 2015…

  • Gratuliere, das klingt super!

    Ich will jetzt nicht auf die Parade pissen, aber wieso ist Juli und August gesperrt? Genau dann ware doch mit Thermik (angenommen 2015 wird ein echter Sommer und nicht wie jetzt) zu rechnen? Das schmälert die Freude etwas...

  • Erfreuliche News! :)
    Betreffend Regelung im Juli und August scheinen mir der Konzept-Text und die Medienmitteilung des Kantons Uri unterschiedliche Aussagen zu machen:
    Konzept: "Das Landen und Starten mit Drachensegelbrettern ist bei der Isleten, Bachdelta Isenthalerbach und Gruonbach Flüelen in den Monaten Juli und August verboten."
    Medienmitteilung: "
    Während der Probephase im Jahr 2015 ist das Kitesurfen von Februar bis Oktober (davon ausgenommen sind die Monate Juli und August) in einer speziell dafür bezeichneten Zone möglich."

    Oder hab ich das was überlesen?

  • An alle die sich ihren "Arsch" abrackern um solche Konzepte zu erarbeiten: DANKEEESCHÖÖN!!!! SOLCHE LEUTE WIE EUCH BRAUCHT ES DRINGEND!


    Freue mich schon auf nächstes Jahr, werde vermutlich öfters am Urner anzutreffen sein.

  • Erstmal ein riesen Dankeschön an alle die sich für das Kitesurfen einsetzen. Es sieht ja vielversprechend aus für die Zukunft.

    Ich bin heute am Greifensee vorbei gekommen. Es war ordentlich Windig und die wenigen Surfer hatten sichtlich Spass. Am Ufer entlang hat es einige Stellen die zum Aufbauen und für einen Wasser-Wasser Start durchaus geeignet sind. Stören unsere Kites die Zugvögel wirklich so sehr, dass deshalb das Kitesurfen auf diesem See komplett verboten werden kann? Oder hat sich die Naturschutzlobby schon vor der Vernehmlassung durchgesetzt? Dies währe ja keine Gleichstellung mit den Windsurfern.

  • Hihihi:
    "Weil sich aber ein Kitesurfer bei einem Sprung in Richtung Luv bewegt, sind bei solchen Manövern Mindestabstände von zwei Leinenlängen gegenüber anderen Seebenutzern notwendig."
    Bin ich das einzige Trottelchen das immer nach Lee springt?:oops:

    Jetz aber genug kluggescheissert!
    Respekt und Danke an alle Engagierten die sich so fürs Kitesurfen einsetzen!!!

  • [SIZE=21px]Kitesurfen im Kanton Zürich[/SIZE]

    Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat am 4.7.2014 das Vernehmlassungsverfahren zur Aufhebung des Kitesurfverbots auf dem Zürichsee eröffnet. Sie schlägt im Entwurf vor, ab dem 15.2.2015 das Kitesurfen dem Windsurfen gleichzustellen. Der Kitesurfclub Schweiz (Kitegenossen) hat dem Kanton nun rechtzeitig per 20.08.2014 eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren übermittelt.

    Wir unterstützen die Gleichstellung des Wind- und Kitesurfens weiterhin. Wir empfehlen aber die Gelegenheit zu nutzen, die in den 1970er Jahren erlassenen (und heute überholten) Fahrverbote zum Windsurfen den Fahrverboten der anderen Olympischen Segelsportarten anzupassen. Dadurch wäre theoretisch wie für andere Segelschiffe der gesamte Zürichsee für das Kitesurfen freigegeben (inklusive unteres Seebecken, um die Inseln Ufenau und Lützelau und auch rund um Anlegestellen der Schifffahrt). Aufgrund der topographischen und meteorologischen Gegebenheiten wird dies aber theoretisch bleiben und wir werden wie die Windsurfer nur an den windigsten Orten Kitesurfen. Unser Anliegen ist die Rechtssicherheit und dass für alle Segelsportarten (darunter auch das Kitesurfen) die gleichen Fahrverbote gelten.

    Weiter haben wir uns entschieden, auf der Homepage ein Stelle einzurichten, wo Verstösse gegen geltende Regeln und insbesondere Zonen gemeldet werden können. Dies aufgrund guten Erfahrungen der Vergangenheit und als Reaktion auf die fehlende Nummerntragungspflicht. Somit zeigen wir, dass wir uns alle auch ohne staatliche Kontrollmöglichkeiten an die Regeln und Zonen halten werden. Ein E-Mail Link wird mit der neue Homepage, die in Erarbeitung ist, aufgeschaltet.

    Viele Grüsse, der Vorstand

    [SIZE=13px]Hier geht's zur Stellungnahme als PDF...[/SIZE]

  • Vernehmlassungsverfahren: Es läuft einiges im Hintergrund

    Gestern hatten wir wieder ein Meeting mit verschiedenen Interessensgruppen in Zürich. Mit einer Präsentation bringen wir ihnen unsere Sportart näher und führen viele spannende Diskussionen.

    Hier ein paar Impressionen:

    [Blockierte Grafik: http://www.kitegenossen.ch/images/stories/2014/Sitzung%2022.09.2014_2.JPG] [Blockierte Grafik: http://www.kitegenossen.ch/images/stories/2014/Sitzung%2022.09.2014.JPG]
    Bilder: Vorbereitung der Präsentation

  • Medienmitteilung Kanton Zürich:

    Regierungsrat lockert Kitesurf-Verbot für den Zürichsee per 1. März 2015

    Bereits ein Jahr bevor das allgemeine Kitesurf-Verbot auf Schweizer Seen fällt, hebt der Regierungsrat dieses Verbot für den Zürichsee teilweise auf. Ab dem 1. März 2015 darf der Zürichsee überall, wo Windsurfen erlaubt ist, auch mit Kitesurf-Geräten befahren werden. Das untere Seebecken bleibt nach wie vor für beide Sportarten gesperrt.

    Nach der zwischen Juli und September durch die Sicherheitsdirektion durchgeführten Vernehmlassung unter kantonalen Stellen, Seegemeinden, Schifffahrtsunternehmen sowie betroffenen Verbänden und Vereinen sah der Regierungsrat keine Veranlassung, Anpassungen vorzunehmen gegenüber der in die Vernehmlassung geschickten Änderungen der kantonalen Schifffahrtsverordnung. Zu Gunsten der Rechtssicherheit und einer entsprechend einfachen Kontrollier- und Durchsetzbarkeit der neuen Bestimmungen regelt er darum Wind- und Kitesurfen auf dem Zürichsee genau gleich.

    Die Verordnungsänderung kann damit per 1. März 2015 in Kraft treten.