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Benefits

Als Mitglied beim Kitesurf Club Schweiz bist du Teil einer spannenden Community. Bei unseren Events oder in unseren Kitesurfgruppen hast du die Möglichkeit, andere Kitesurf-Begeisterte kennenzulernen und dich mit ihnen auszutauschen. Oder du kannst dich an der jährlichen Mitgliederversammlung bei einem ausgiebigen Apéro mit Gleichgesinnten gemütlich und ungezwungen treffen und von deinem Mitspracherecht Gebrauch machen, wie wir den Kitesport in der Schweiz fördern sollen.

Zudem geniesst du zahlreiche weitere Vorteile, wie zum Beispiel die automatische Kitesurf-Haftpflichtversicherung, die dich bei der Helvetia gegen Haftpflichtfälle im Zusammenhang mit der Ausübung von Kitesportarten wie Kitesurfen, Snowkiten und Landkiten versichert.

Hier findest du einen Überblick über die Benefits:

Als Mitglied hilfst du uns:

  • Grösseres politisches Gewicht durch mehr Mitglieder
  • Schaffung von neuen Kitespots
  • Ausbau der Jugendförderung
  • Verbreitung des Kitesurf-Verhaltenskodex

Informationen Kitesurf-Haftpflicht Versicherung

Was ist versichert?

Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter infolge von Personen- und Sachschäden, die durch eine versicherte Person während der Ausübung des Kite-Sportes auf genehmigten Geländen oder Gewässern entstanden sind. Ebenfalls versichert sind Schäden an benutzten fremden Kiteboards und Kites. Als Kite-Sport gilt: Kitesurfen, Wingsurfen, Snowkiten, Landkiten, Buggykiten, Icekiten, ATB/MTB-Kiten, Speed Flying / Speed Riding.

Mitversichert sind auch grobfahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Schäden unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Ebenfalls mitversichert sind Schäden im Rahmen von Veranstaltungen sowie Schäden, die entstehen, auch wenn das Mitglied für die Fahrt ein Entgelt erhalten hat (bis maximal CHF 12’000 pro Jahr).

Versicherte Personen

Die auf dem Nachweis aufgeführte Person.

Bedingungen / Deckungen

Die Versicherungssumme beträgt maximal CHF 10 Mio. pro Schadenereignis. Im Schadenfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt von CHF 200.– pro Ereignis.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schäden auf der ganzen Welt, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden.

Schaden

Schadenfälle sind sofort an Gion Caprez ([email protected]) zu richten.

Dauer

Die Schadendeckung gilt ab Abschluss der Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres; die Mitgliedschaft inklusive Benefits erneuert sich jährlich mit Zahlung der Mitgliedschaftsprämie.

Ausschlüsse
  • Schäden an gemietetem Kitesport-Equipment
  • Ansprüche aus Schäden an Personen, die mit der versicherten Person in Haus- oder Wohngemeinschaft leben.
  • Ansprüche aus vertraglich übernommener Haftung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.
  • Die Haftpflicht für Schäden, deren Eintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste oder in Kauf genommen wurde.
  • Abnützungsschäden sowie Schäden an Sachen durch allmähliche Einwirkung (z. B. Witterung, Temperatur, Feuchtigkeit, Schwamm- und Pilzbildung, Staub, Rauch, Russ, Gase, Dämpfe oder Erschütterungen).
  • Haftpflicht für vorsätzlich im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches verursachte Schäden sowie für die Folgen von Tätlichkeiten.
  • Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie an Geschädigte ausgerichtet haben.
  • Nicht versichert sind Vermögensschäden ohne Zusammenhang mit einem versicherten Personen- oder Sachschaden.