Benefits
Als Mitglied beim Kitesurf Club Schweiz bist du Teil einer spannenden Community. Bei unseren Events oder in unseren Kitesurfgruppen hast du die Möglichkeit, andere Kitesurf-Begeisterte kennenzulernen und dich mit ihnen auszutauschen. Oder du kannst dich an der jährlichen Mitgliederversammlung bei einem ausgiebigen Apéro mit Gleichgesinnten gemütlich und ungezwungen treffen und von deinem Mitspracherecht Gebrauch machen, wie wir den Kitesport in der Schweiz fördern sollen.
Zudem geniesst du zahlreiche weitere Vorteile, wie zum Beispiel die automatische Kitesurf-Haftpflichtversicherung, die dich bei der Helvetia gegen Haftpflichtfälle im Zusammenhang mit der Ausübung von Kitesportarten wie Kitesurfen, Snowkiten und Landkiten versichert.
Hier findest du einen Überblick über die Benefits:
- Wir kümmern uns um den Erhalt von Kitespots
- Wir bemühen uns neue Spots zu schaffen
- Vergünstigung beim SKA mit Swiss Sailing Lizenz
- Vereinsanlässe (Versammlung, Workshops, Wettkämpfe)
- Community (Chats, Magazin, Forum)
- Kostenlose Boardetiketten (Bestellung Boardetikette)
- Kostenloses Magazin BOARDS by Skippers
- Du bist automatisch Kitesurf-Haftpflicht versichert (Informationen unten)
Als Mitglied hilfst du uns:
- Grösseres politisches Gewicht durch mehr Mitglieder
- Schaffung von neuen Kitespots
- Ausbau der Jugendförderung
- Verbreitung des Kitesurf-Verhaltenskodex
Informationen Kitesurf-Haftpflicht Versicherung
Was ist versichert?
Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter infolge von Personen- und Sachschäden, die durch eine versicherte Person während der Ausübung des Kite-Sportes auf genehmigten Geländen oder Gewässern entstanden sind. Ebenfalls versichert sind Schäden an benutzten Kiteboards und Kites von Drittpersonen. Unter den Begriff Kite-Sport fallen: Kitesurfen, Wingsurfen, Snowkiten, Landkiten, Buggykiten, Icekiten, ATB/MTB-Kiten, Speed Flying / Speed Riding.
Versicherte Personen
Die auf dem Versicherungsnachweis aufgeführte Person
Bedingungen / Deckungen
Die Versicherungssumme beträgt im Maximum CHF 10 Mio. pro versichertem Schadenereignis. Im Schadenfall sind CHF 200.- pro Ereignis durch die versicherte Person zu tragen.
Geltungsbereich
Die Versicherung gilt weltweit für verursachte Schäden, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden. Falls der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein), erlischt die Versicherung mit dem Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres.
Schaden
Meldungen über Schadenfälle sind direkt an die Helvetia weiterzuleiten,
Tel. Nr. +41 (0)58 280 30 00
Dauer
Die Schadendeckung ist ab dem Datum des Abschluss der Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gewährleistet. Die Mitgliedschaft inkl. den Benefits erneuert sich jeweils jährlich, mit Bezahlung der neuen Mitgliedschaftsprämie.
Deckungsausschlüsse
- Schäden an gemietetem Kitesport-Equipment
- Ansprüche aus Schäden, welche die versicherte Person einer mit ihm in Haus- oder Wohngemeinschaft lebenden Person zufügt.
- Ansprüche aufgrund einer vertraglich übernommenen, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Haftung und wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Versicherungspflichten.
- Die Haftpflicht für Schäden, deren Eintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste oder in Kauf genommen wurde, sowie Abnützungsschäden und Schäden an Sachen durch allmähliche Einwirkung, wie Witterung, Temperatur, Feuchtigkeit, Schwamm- und Pilzbildung, Staub, Rauch, Russ, Gase, Dämpfe oder Erschütterungen.
- Die Haftpflicht für alle bei der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches verursachten Schäden sowie die Haftpflicht für die Folgen von Tätlichkeiten.
- Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie an Geschädigte ausgerichtet haben.
- Ansprüche aus Schäden im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit.
- Aufwendungen zur Verhütung von Schadenereignissen.
- Nicht versichert sind Vermögensschäden, die nicht auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.