Mawar189

Benefits
Header_LukasPitsch_D85_0572.jpg
Header_LukasPitsch_DSC_8314.jpg
Header_LukasPitsch_D85_5545.jpg
Header_LukasPitsch_DSC_0893.jpg
previous arrow
next arrow

Benefits

Als Mitglied beim Kitesurf Club Schweiz bist du Teil einer spannenden Community. Bei unseren Events oder in unseren Kitesurfgruppen hast du die Möglichkeit, andere Kitesurf-Begeisterte kennenzulernen und dich mit ihnen auszutauschen. Oder du kannst dich an der jährlichen Mitgliederversammlung bei einem ausgiebigen Apéro mit Gleichgesinnten gemütlich und ungezwungen treffen und von deinem Mitspracherecht Gebrauch machen, wie wir den Kitesport in der Schweiz fördern sollen.

Zudem geniesst du zahlreiche weitere Vorteile, wie zum Beispiel die automatische Kitesurf-Haftpflichtversicherung, die dich bei der Helvetia gegen Haftpflichtfälle im Zusammenhang mit der Ausübung von Kitesportarten wie Kitesurfen, Snowkiten und Landkiten versichert.

Hier findest du einen Überblick über die Benefits:

Als Mitglied hilfst du uns:

  • Grösseres politisches Gewicht durch mehr Mitglieder
  • Schaffung von neuen Kitespots
  • Ausbau der Jugendförderung
  • Verbreitung des Kitesurf-Verhaltenskodex

Informationen Kitesurf-Haftpflicht Versicherung

Was ist versichert?

Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter infolge von Personen- und Sachschäden, die durch eine versicherte Person während der Ausübung des Kite-Sportes auf genehmigten Geländen oder Gewässern entstanden sind. Ebenfalls versichert sind Schäden an benutzten Kiteboards und Kites von Drittpersonen. Unter den Begriff Kite-Sport fallen: Kitesurfen, Wingsurfen, Snowkiten, Landkiten, Buggykiten, Icekiten, ATB/MTB-Kiten, Speed Flying / Speed Riding.

Versicherte Personen

Die auf dem Versicherungsnachweis aufgeführte Person

Bedingungen / Deckungen

Die Versicherungssumme beträgt im Maximum CHF 10 Mio. pro versichertem Schadenereignis. Im Schadenfall sind CHF 200.- pro Ereignis durch die versicherte Person zu tragen.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit für verursachte Schäden, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden. Falls der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein), erlischt die Versicherung mit dem Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres.

Schaden

Meldungen über Schadenfälle sind direkt an die Helvetia weiterzuleiten,
Tel. Nr. +41 (0)58 280 30 00

Dauer

Die Schadendeckung ist ab dem Datum des Abschluss der Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gewährleistet. Die Mitgliedschaft inkl. den Benefits erneuert sich jeweils jährlich, mit Bezahlung der neuen Mitgliedschaftsprämie.

Deckungsausschlüsse
  • Schäden an gemietetem Kitesport-Equipment
  • Ansprüche aus Schäden, welche die versicherte Person einer mit ihm in Haus- oder Wohngemeinschaft lebenden Person zufügt.
  • Ansprüche aufgrund einer vertraglich übernommenen, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Haftung und wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Versicherungspflichten.
  • Die Haftpflicht für Schäden, deren Eintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste oder in Kauf genommen wurde, sowie Abnützungsschäden und Schäden an Sachen durch allmähliche Einwirkung, wie Witterung, Temperatur, Feuchtigkeit, Schwamm- und Pilzbildung, Staub, Rauch, Russ, Gase, Dämpfe oder Erschütterungen.
  • Die Haftpflicht für alle bei der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches verursachten Schäden sowie die Haftpflicht für die Folgen von Tätlichkeiten.
  • Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie an Geschädigte ausgerichtet haben.
  • Ansprüche aus Schäden im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit.
  • Aufwendungen zur Verhütung von Schadenereignissen.
  • Nicht versichert sind Vermögensschäden, die nicht auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.