Header_LukasPitsch_D85_0572.jpg
Header_LukasPitsch_DSC_8314.jpg
Header_LukasPitsch_D85_5545.jpg
Header_LukasPitsch_DSC_0893.jpg
previous arrow
next arrow

Kitesurfen

LukasPitsch DSC 0388Kaum jemand hat in seiner Kindheit noch nie einen Drachen steigen lassen. Und es gibt wahrscheinlich auch (fast) niemanden, der nicht weiss, was mit „Surfen“ im sportlichen Sinn gemeint ist. Also ist es auch ganz einfach zu verstehen, was sich hinter dem Begriff „Kite-Surfen“ verbirgt. Denn das englische Wort „kite“ bedeutet in Deutsch „Drachen, Winddrachen“ und das dazugehörige Verb „to kite“ kann mit „gleiten“ respektive „fahren“ übersetzt werden.

Kitesurfen ist also eine Sportart bei dem man übers Wasser fährt, indem man einen Lenkdrachen steigen lässt und sich durch ihn übers Wasser ziehen lässt. Damit ist das Kitesurfen dem Windsurfen oder Segeln verwandt. Doch anstatt eines festen Segels übernimmt eben der Lenkdrache – der so genannte Tube- oder Mattenkite die Aufgabe des Segels.

Mittlerweile hat die Sportart bereits rund eine halbe Million Anhänger weltweit und in der Schweiz sind es bereits weit über 3'000 aktive Sportler. Gründe dafür sind bestimmt die Anwenderfreundlichkeit des Sports, denn Sportler jeder Altersgruppe können Kitesurfen erlernen oder auch die zunehmende Entwicklung des Materials hinsichtlich Sicherheit und Bedienbarkeit in den letzten Jahren. Damit ist Kitesurfen auch ein sehr sicherer und einfach zu erlernender Sport geworden.

Selbstverständlich messen sich Kitesurfsportler auch in internationalen Wettkämpfen. So werden Wettkämpfe in Disziplinen wie „Freestyle“, „Welle“ und „Race“ durchgeführt. Leider ist die Beteiligung von Schweizer Kitern im internationalen Vergleich noch nicht so hoch. Dies liegt auch an den schwierigen Rahmenbedingungen (Windverhältnisse, Gesetzeslage, etc.) in der Schweiz. 
Der Weg zum aktiven Kitesurfsportler: Detaillierte Informationen zum Kitesurfen sind hier gut beschrieben. Kitesurfen kann in einer Kiteschule in der Schweiz oder im Ausland erlernt werden. Vom selbstständigen Erlernen ohne professionelle Schule wird dringend abgeraten, da die grundlegenden Umgangsformen mit Wetter, Fahrtechnik und Material für eine schnelle und sichere Erlernung wichtig sind. Eine Liste von lizenzierten Schweizer Kiteschulen ist hier zu finden.

Etablierung Kitesurfen Schweiz

LukasPitsch D85 5933Das Kitesurfen entstand 1984 in Frankreich mit der Patentierung von aufblasbaren Lenkdrachen, wobei die Kommerzialisierung im Jahr 1997 mit Lancierung der Marke Wipika begann.

Im Jahr 2001, mit der Revision der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV, SR 747.201.1), wurden sechs Verordnungsartikel eingefügt, welche das Kitesurfen in der Schweiz stark einschränkten. Die grösste Einschränkung war ein schweizweites Verbot, wobei die Behörden Wasserflächen bewilligen konnten. (Mehr)

Mit der Revision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV, SR 922.32), Revision vom 13. Mai 2009, wurde das Kitesurfen mit einem Verbot in allen Teilgebietskategorien weiter eingeschränkt. (Mehr)

Die International Sailing Federation (ISAF) wollte im Jahr 2012 das Kitesurfen anstelle des Windsurfens als neue Segelklasse der Olympischen Sommerspiele 2016 in Rio de Janeiro einführen (Mehr), änderte diesen Entscheid jedoch wieder zugunsten der Windsurfer. (Mehr)

Basierend auf der durch den Kitesurf Club Schweiz initiierten Motion von Alt-Ständerat Hans Hess (FDP Kanton Obwalden) «Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten» (Mehr) wurde das Kitesurfen in der Schweiz mit der Revision der BSV vom 15. Januar 2014, in Kraft seit 15. Februar 2014, mit Wirkung seit 15. Februar 2016 grundsätzlich erlaubt, wobei die Behörden das Kitesurfen innerhalb der Uferzonen auf bewilligte und als solche gekennzeichneten Startgassen beschränken können.

Als Reaktion auf die Revision der BSV und basierend auf der Gewässerhoheit der Kantone revidierten die Kantone (Mehr) deren Gesetze und Verordnungen.

Im November 2017 erschien eine Studie, welche beweist, dass Kitesurfer für Vögel keine grössere Bedrohung darstellen, als dies andere menschliche Aktivitäten auf dem Wasser tun. (Mehr)

Im Jahr 2018 fanden in Buenos Aires die Youth Olympic Games statt, wo der 17-jährige Maxime Chabloz aus Beckenried (NW) den hervorragenden fünften Platz belegte (Mehr). Im Jahr 2024 wird Kitesurfen eine von zehn Olympischen Segelklassen sein. (Mehr)

Aktuelle Rechtslage Schweiz

LukasPitsch D85 5505Trotz der seit 2016 geltenden grundsätzlichen Legalisierung des Kitesurfens ist die Sportart weiterhin nicht mit anderen Wassersportarten oder Segelklassen gleichgestellt. Geblieben sind Benachteiligungen auf Stufe BSV, auf Stufe WZVV sowie auf Stufe Kantone.

Auf Stufe BSV ist das Kitesurfen ggü. anderen Segelklassen in folgenden Artikeln benachteiligt:

  • Artikel 44: Die Segelschiffe «Segelbretter» und «Drachensegelbretter» sind in der Ausweichpflicht an letzter Stelle, während die anderen Segelschiffe auf vierter Stelle sind
  • Artikel 54 Absatz 1: Das Wakesurfen sowie das Fahren mit Wasserski, Segelbrettern, Drachensegelbretter, geschleppten aufblasbaren oder ähnlichen Geräten ist nur bei Tag und klarer Sicht gestattet, frühestens ab 08.00 Uhr und spätestens bis 21.00 Uhr
  • Artikel 37 Absatz 6 sowie Artikel 54 Absatz 2ter: Die zuständigen Behörden können das Fahren mit Drachensegelbrettern innerhalb der Uferzonen auf behördlich bewilligte und als solche gekennzeichnete Startgassen beschränken
  • Artikel 153 und Artikel 155: Drachensegelbretter benötigen unabhängig von der Segelgrösse eine Haftpflichtversicherung, während andere Segelschiffe erst ab einer Segelgrösse von über 15m2 eine Haftpflichtversicherung benötigen

Auf Stufe WZVV ist das Kitesurfen gemäss Artikel 5 in allen WZVV-Reservaten verboten. Die Reservate sind jedoch in Wasser-Teilgebiete mit folgenden drei Kategorien eingeteilt:

  • Jagd und Schifffahrt verboten.
  • Jagd verboten; Schifffahrt eingeschränkt.
  • Jagd verboten; Schifffahrt nicht eingeschränkt, weitere Bestimmungen in Anhang 2 WZVV

Im Gegensatz zur sonstigen Schifffahrt (Motorboote, Kursschiffe, u.a.) ist das Kitesurfen somit auch in den Teilgebieten der Kategorie III grundsätzlich verboten.

Die Kantone haben gemäss BSG Artikel 3 die Gewässerhoheit und können das Kitesurfen «verbieten oder einschränken»«soweit das öffentliche Interesse oder der Schutz wichtiger Rechtsgüter es erfordern». Gemäss Verfassungsartikel 5 muss das «staatliche Handeln» jedoch «im öffentlichen Interesse und verhältnismässig sein».

Seit der Legalisierung des Kitesurfens (Revision BSV 2014, Wirkung seit 2016) bestehen in jedem Kanton unterschiedliche Regelungen. Gewisse Kantone waren liberal, andere Kantone waren sehr restriktiv. Das Factsheet von Kitesurf Club Schweiz macht die Verschiedenheit der kantonalen Regelungen ersichtlich.

Kodex

LukasPitsch LPI 0551Kitesurfsportler zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich:

  • Respektvoll gegenüber der Natur verhalten. Sie achten auf Uferschutzzonen, halten Abstand zu Nistplätzen und Uferböschungen und kiten vor allem nur dort, wo ihnen die Ausübung von Wassersport erlaubt ist.
  • Aus Respekt gegenüber anderen Seebenützern stets an die Abstandsregeln halten.
  • Dann auf dem See aufhalten und ihren Sport ausüben, wenn sich aufgrund der Windverhältnisse kaum noch andere Fischer, Kayaksportler oder Distanzschwimmer auf dem See befinden.
  • Auch gegenüber von Kursschiffen stets im gebotenen Abstand bewegen und gegebenenfalls auch ausweichen.
  • Bei der Ausübung ihres Sports nie in den für Badegästen reservierten Zonen aufhalten.

Sicherheit

LukasPitsch DSC 5976Heute ist Kitesurfen ein sicherer Sport und nicht gefährlicher als andere Sportarten. An erster Stelle für eine sichere Ausführung des Sports steht, wie bei jeder Sportart, die richtige Selbsteinschätzung und eine adäquate Beurteilung der Bedingungen (Gewässer, Wind und Wetter). Heutige Kitesurfausrüstungen sind mit einem technisch ausgereiften und effektiven Sicherheitssystem, dem so genannten Safety-System, ausgestattet und so konstruiert, dass die Kites sehr einfach und präzise bedient werden können. Die internationalen Grund-, Verhaltens- und Vorfahrtsregeln entsprechen denen aller Segelsportarten, welche die gemeinsame Nutzung von Seeflächen abschliessend regeln.

FAQ - Fragen & Antworten

Darf man auf allen Schweizer Seen kiten?

Nein, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen pro Gewässer. Diese wurden individuell von den Kantonen festgelegt. Auf unserer Website publizieren wir laufend die aktuellen Änderungen und gültigen Regeln (www.kitesurfclub.ch/de/spotinfo)

Wo finde ich eine Kiteschule in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es mehrere lizensierte Kiteschulen. Hier findest du eine Übersicht: Übersicht Kiteschulen Schweiz

Muss der Kiter Kursschiffen gegenüber ausweichen?

Ja, aber nicht nur. Auch den Seglern und Motorbootfahrern gegenüber muss ein Kitesurfer ausweichen. Unter den Kitern und den Windsurfern gelten die internationalen Kollosionsverhütungsregeln KVR zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: Unter anderem Backbordbug vor Steuerbordbug (siehe Dokument „Sicherheit Kitesurfen“).

Soll jeder Kiter in den für Kiter freigegebenen Zonen kiten?

In der Schweiz sollten nur erfahrene Kiter (mind. Level 5 VDWS Ausbildung Kitesurfen) kiten, da Höhe Laufen bei den meisten Spots zwingend erforderlich ist. Für Einsteiger und Aufsteiger gibt es geeignete Schulen (Link), um auf dieses Level zu kommen.

Welche Gesetze müssen beim Kiten zwingend beachtet werden?

Die eidgenössische Binnenschifffahrtsverordnung (siehe Zusammenfassung unter [Link]) und kantonale Schifffahrtsverordnungen (siehe unsere Informationstafeln unter „Spotinfo“). Wichtig sind unter anderem: Regionale Regelungen/Kiteverbote, Ausweichpflicht, Abstandspflicht vor Wasserpflanzen (Schilf), Versicherungspflicht, Board-Beschriftungs-Pflicht, Pflicht zum Tragen einer Schwimmhilfe gem. Norm SN EN ISO 12402-5

Besteht die Möglichkeit der Manövrierunfähigkeit von Kitesurfern?

Wenn sich ein Kiter verletzt, oder bei Windmangel oder einem Defekt kann es vorkommen, dass der Kite (Drache) ins Wasser fällt und der Kiter manövrierunfähig ist. In diesem Fall wickelt der im Wasser schwimmende Kiter seine Leinen auf und hält sich am auf dem Wasser treibenden Kite fest. Anschliessend schwimmt er mit diesem an Land. Der Platzbedarf ist vergleichbar mit dem eines Schwimmers.