Kiteverbot in Luzern (Sämpi)

  • Frage zum vorgehen.


    hab ich das richtig verstanden, jeder persöhnlich soll die Postfächer von Frau Schärli und Herr Kieser peposten? Oder läuft das jetzt koordiniert.

    HOffentlich Stirbt die HOffnungs zuletzt.

    Reto.B

  • mögliche wege


    es müssen mehrere aktivitäten vorgenommen:
    - sitzungen mit behöhrden (koordiniert)
    - politische vorstösse (koordiniert oder jeder einzelne)
    - medienberichte (koordiniert oder jeder einzelne)

    jeder, der seine emotionen zurückhalten kann und seine meinung rational kundtun kann soll dies machen...

    ich denke wir haben eh fast kein lobby. das war mitunter ein grund, warum wir vom see verbannt wurden. ironisch könnte man sagen: wir machen zu wenig krach auf dem see, wir werden kaum wahrgenommen ;)

  • Und nochmals Nachgehackt:




    Sehr geehrter Herr Kiser


    Besten Dank für Ihre prompte und sehr ausführliche Stellungsnahme!
    Ich danke Ihnen auch, dass sie meine Enttäuschung (und die einer grossen begeisterten Wassersportgemeinde) mindestens zum Teil nachvollziehen.


    Zitat:
    Der Einfluss auf die Umwelt bleibt aber unabhängig der Windstärke relevant.


    Ein Einfluss auf die Umwelt durch Kitesurfer ist sehr wohl windstärkenrelevant. Die benötigten 4(3) Bf Westwind gibt es wohl so an 20 Tagen pro Jahr, Schneestürme inklusive.
    Allfällige Einflüsse auf die Umwelt kann ich daher für 345 Tagen schon gar nicht erkennen. Ich kann keine Kite's sehen, hören oder riechen. Nichts.
    Die anderen 20 Tage erfreue ich mich an Sommerwochenenden über ein paar farbige Drachen am Himmel. Emissionen kann ich leider keine Erkennen. Stört der Anblick? Sind diese Windgleiter hörbar?
    Ich kann mir beim besten Willen nichts Emissionsärmeres vorstellen als einen windgetriebenen Drachen. CO2 neutral, kein Lärm, null Treibstoffverbrauch, keine Abgase, keine Wasserverschmutzung... nichts! Gibt es etwas Vergleichbares? Ich denke nur an die Strassen: Verkehrstote, Tierkadaver am Strassenrand bis zu den Froschsperren. Die Liste ist wohl beliebig lang, da sind sich wohl alle einig.
    Sie bemängeln mehrmals die Grösse des Sempachersees. Das überrascht mich. Der See ist riesig. Und vor allem bei üppigem Wind ist dieser fast immer menschenleer. Dies im Gegensatz zu schönem und windstillem Wetter. Die von Ihrer Seite beschriebenen Mitbenutzer sind dann ausnahmslos die Wind- und Kitesurfer unter sich. Dies auch nur an den sehr raren Windtagen.


    Da ich seit 1999 auf dem Sempachersee Kite (mit einem gesetzlichen Unterbruch) habe ich genug Erfahrungen gemacht. Man vereinsamt regelrecht an den Windtagen auf dem See und es ist eine sehr grosse Ausnahme wenn man etwas anderes auf dem See entdecken kann als Wind- oder Kitesurfer. Der See ist allerdings so gross, dass ich auch grosse Schiffe ab Mitte See wohl nicht erkennen kann! Mit dem Startplatz bin ich übrigens auch sehr zufrieden.


    Falls ich je brütende Vögel gestört hätte, tut mir dies leid. Wird dadurch ein Schaden generiert? Gibt es dazu Studien oder Belege? Entspricht dies nicht auch nur der natürlichen Natur? Ich meine diese farbigen Drachen springen, beissen und bellen auch nicht. Die Strasse und der 'Hundeweg' halten sich übrigens nie an einen für Wasserbenutzer meist eingehaltenen Mindestabstand.


    Die getätigte Interessenabwägung wurde daher klar auf mehrheitlich klar falschen Grundlagen getätigt mit der daraus folgenden falschen Gewichtung getätigt.
    Kitesurfen ist eine regelrecht 'emissionslose Ausnahmeerscheinung' was nichts den Interessen der Umwelt entgegnet! (Auf einen Vergleich zu anderen Seebenutzern verzichte ich)


    Ich bitte Sie nochmals diesen Entscheid zu revidieren.


    Bis dahin werde ich wohl mit meiner Familie den Wind im Westen (Neuenburger-, Bielersee) im Norden (Bodensee) im Westen (Silvaplana) oder im Süden (Comersee) suchen. Schade und unnötig.
    Dies generiert viel giftige Abgase in dieses kleine schwarze Loch. Das zentralschweizerische Kite-Loch. :(


    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüsse
    Peter Bühler
    XXXXXXXX (Sichtbar für den Empfänger)
    XXXX Luzern
    XXXXXXXXXX

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  • Am 02.03.2011 um 07:58 schrieb Kiser Peter:


    Sehr geehrter Herr Bühler


    Ja, das ist korrekt, das Kitesurfen ist seit dem 01.03.2011 (neue Verordnung) verboten. In der Binnenschifffahrtsverordnung steht unter Art. 54, Abs. 2bis Das Fahren mit Drachensegelbrettern ausserhalb behördlich bewilligter Wasserflächen ist verboten.......... Hieraus leitet sich ab, dass das Verbot überall dort gilt, wo nicht eine explizite Bewilligung erfolgt. Mit der Streichung des § 32a in der alten Schifffahrtsverordnung ist das Kitesurfen nun automatisch verboten.


    Meine Aussagen und Argumentation gegenüber der Presse generell, also auch gegenüber des 20-Minuten war wie folgt:


    Die folgenden Argumente aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung haben in der Abwägung der Interessen eine wesentliche Rolle gespielt:
    -> Das Drachensegeln auf dem See soll nicht mehr zulässig sein, da sich die Schirme regelmässig in den Schilfgürteln der Schutzzonen verfangen.
    -> Es fehlen grundsätzlich die geeigneten Startplätze für die Kitesurfer
    -> Die Flexibilität der Drachensegler auf Hindernisse oder Mitnutzer des Sees zu reagieren ist eingeschränkt und in Anbetracht der Grösse des Sees zu berücksichtigen
    -> Die in der Höhe "tanzenden" Drachen wirken auf die brütenden Vögel und die sich in den Schutzzonen aufhaltenden Tiere bedrohend. Es entsteht dadurch eine erhebliche Unruhe, welch insbesondere für brütende Vögel sehr negativ ist.


    Diese und weitere Rückmeldungen haben dazu geführt, dass die Interessen zum Schutz der Umwelt höher gewichtet wurden.
    Diesbezüglich gibt es also auch nichts zu korrigieren im 20-Minuten. Einzig ist anzufügen, dass das abgedruckte Zitat mir nicht zum Gegenlesen (wie das sonst üblich ist) zugestellt und leider nur der "Leserwirksame" Teil der Argumentation abgedruckt wurde.
    Ich gehe mit Ihnen einig, dass bei den von Ihnen beschriebenen Verhältnissen vermutlich keine Ruderer den See nutzen werden. Tatsache ist aber, dass auch weniger geübte Kitesurfer bei weniger Wind den See nutzen. Der Einfluss auf die Umwelt bleibt aber unabhängig der Windstärke relevant.


    Dass Sie Herr Bühler als direkt Betroffener entsprechend enttäuscht sind, kann ich sehr gut nachvollziehen. Bei Interessenabwägungen ist es aber leider nicht zu vermeiden, dass dabei ein Akteur entsprechend eingeschränkt wird.


    Ich bitte sie um Kenntnisnahme und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung



    Freundliche Grüsse


    KANTON LUZERN
    Strassenverkehrsamt
    Peter Kiser
    Dienststellenleiter
    Tel. 041 318 19 92 - Fax 041 318 18 30
    Standort: Arsenalstr. 45, 6010 Kriens
    Postadresse: Postfach 4165, 6000 Luzern 4
    http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Peter Bühler [mailto:peter.buehler.ch@gmail.com]
    Gesendet: Dienstag, 1. März 2011 21:51
    An: Kiser Peter
    Betreff: Kiter und Ruderer im selben Moment???


    Sehr geehrter Herr Kiser


    Ihr Kiteverbot am Sempachersee ist nicht nachvollziehbar.
    http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/story/29354954
    Kiter die Ruderern in den Weg kommen?
    Kitesurfen ist erst ab ca. 4 Bf. möglich - ich kenne keine Ruderer die bei 4 Bf auf dem See sind. So was hat die Welt noch nicht gesehen und schon gar nicht kombiniert mit einem Platzmangel..
    Ich frage mich wie sie zu dieser Ansicht gelangt sind und bitte sie diese klare Falschaussage in der Presse zu korrigieren und den Entscheid zu revidieren.


    Besten Dank für Ihre kurze Rückmeldung und freundliche Grüsse


    Peter Bühler
    XXXXXXXXXXX
    Kitesurfer seit 1999
    Windsurfer seit 1991
    Rudert seit 1985
    Schwimmt seit 1980

    <<< flyingfish ¦flyingfish ¦ flyingfish ¦ flyingfish ¦ flyingfish ¦ flyingfish ¦ flyingfish ¦ >>>

  • Anwort auf mein Mail von 1.03.2011


    [LEFT]Sehr geehrter Herr Berger

    [SIZE=+0]Ja, das ist korrekt, dass das Kitesurfen seit Heute (neue Verordnung) verboten ist. In der Binnenschifffahrtsverordnung steht unter Art. 54, Abs. 2bis Das Fahren mit Drachensegelbrettern ausserhalb behördlich bewilligter Wasserflächen ist verboten.......... Hieraus leitet sich ab, dass das Verbot überall dort gilt, wo nicht eine explizite Bewilligung erfolgt. Mit der Streichung des § 32a in der alten Schifffahrtsverordnung ist das Kitesurfen nun automatisch verboten. Die folgenden Argumente aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung haben in der Abwägung der Interessen eine wesentliche Rolle gespielt:[/SIZE]



    • Das Drachensegeln auf dem See soll nicht mehr zulässig sein, da sich die Schirme regelmässig in den Schilfgürteln der Schutzzonen verfangen.
    • Es fehlen grundsätzlich die geeigneten Startplätze für die Kitesurfer
    • Die Flexibilität der Drachensegler auf Hindernisse oder Mitnutzer des Sees zu reagieren ist eingeschränkt und in Anbetracht der Grösse des Sees zu berücksichtigen
    • Die in der Höhe "tanzenden" Drachen wirken auf die brütenden Vögel und die sich in den Schutzzonen aufhaltenden Tiere bedrohend. Es entsteht dadurch eine erhebliche Unruhe, welch insbesondere für brütende Vögel sehr negativ ist.

    [/LEFT]
    Diese und weitere Rückmeldungen haben dazu geführt, dass die Interessen zum Schutz der Umwelt höher gewichtet wurden. Dass Sie als direkt Betroffener entsprechend enttäuscht sind, kann ich sehr gut nachvollziehen. Bei Interessenabwägungen ist es aber leider nicht zu vermeiden, dass dabei ein Akteur entsprechend eingeschränkt wird.

    Ich bitte sie um Kenntnisnahme und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung


    [LEFT]Freundliche Grüsse


    KANTON LUZERN
    Strassenverkehrsamt
    [/LEFT]

  • Sehr geehrter Herr Kiser,

    Danke für Ihre Antwort.

    Es wundert mich, dass ich noch nie etwas mitbekommen habe, dass die Kiter sich nicht an die Gesetzte halten würden.
    Ich verkaufe mit meiner Firma seit 10 Jahre Kites und bin der Ansprechpartner von der Swiss Kitesailing Association,
    http://www.kitesailingworld.ch/. Unser Club ist angeschlossen an Swisssailing http://www.swiss-sailing.ch/ .Wenn es irgendwelche
    Probleme gab in der Schweiz, hat der Anwalt von Swisssailing uns das mitgeteilt und wir haben Gemeinsam eine Lösung gesucht.
    Um die Kitesportler zu informieren, ist auch unhooked.ch entstanden. Sie werden von meiner Firme gesponsert. Auf dieser Seite sind im Sommer und jetzt im Winter sämtliche Kitesspots der Schweiz aufgelistet, inkl. Verhaltungsregeln wie z.B. auf dem Sempachersee. http://www.unhooked.ch/2008/spotguide/
    Der Unhookedspotguide wird ab Frühjahr wieder auf Sommer umgestellt.
    Ein weiter Kitesurf Clup: Kitegenossen http://www.kitegenossen.ch/ Soweit ich mitbekommen habe, sind auch sie nicht angesprochen worden.
    Es würde mich freuen, wenn alle Parteien sich treffen könnten und man gemeinsam eine Lösung finden würde.

    Mit freundlichen Grüssen M.Berger

    Sport Trading
    Martin Berger
    Import: Ozone, Core, Deluxeboards.


    info@sport-trading.ch

  • einige infos zum sempacher see


    infos zum sempachersee:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sempachersee
    man staunt, mit 19.8 km umfang und einer länge von 7.5 ergibt sich eine durchschnittliche breite von 2.64 km.
    die fakten sprechen für dich peter - da kann niemand von einer kleinen fläche sprechen. und jeder der segelt, weiss, dass 2.64 km in den oberschenkeln spührbar sind...

    die seeüberquerung am sempachersee ist übrigens 2.1 km lang.
    infos zur letzten seeüberquerung: http://jmsempach.ch/mghs/daten/Bericht_5.pdf
    (die überquerung im luzern seebecken ist gut 1 km, und das ist eine offizielle schifffahrtszone mit privaten motorbooten, kursschiffen, segelbooten und kommerziellen nauen, notabene verboten für die kleinsten schiffe wie windsurfer und kitesurfer. Der Silvaplanersee hat eine Breite von 1.4 km)

    bei solchen argument wird man schon etwas nervös - wa peter?

    notabene bietet der kanton luzern mit dem baldeggersee eines der grössten zusammenhängenden naturschutzgebieten der schweiz. (auch wenn der baldeggersee der pro natura gehört) zudem ist der see noch so stark verschmutzt, dass die beiden seen nach wie vor künstlich belüftet werden müssen.

    solang noch ein motorboot auf dem sempi seine runden dreht, werde ich für das drachensegeln auf dem sempachersee kämpfen.

    mein brief wird wohl mit dem selben standard brief beantwortet wie bei peter und martin. es war nichts anderes zu erwarten.
    eure meinung interessiert übrigens auch die öffentlichkeit - deshalb ist eine lesebrief in der nlz sicher nur positiv. http://www.luzernerzeitung.ch/…es/leserbrief/art836,4389

    das grundübel liegt allerdings in der bsv (bundesschifffahrtsverordnung).
    als einzige segelsportarten müssen unsere zonen von den kanton bewilligt werden. bei allen anderen schiffssportarten müssen zonen verboten werden. somit ist unsere sportart immer wieder eine 'holschuld'. wäre das gesetzt gleich für windsurfen, dann wären am sempachersee auch die windsurfer vom ausschluss betroffen.
    wer zuletzt kommt, beissen die hunden - irgenwie so geht der spruch(?) obwohl - das erste patent für tubekites 1986 eingetragen wurde. (vor 25 jahren)
    vielleicht wäre es effektiver die BSV zu ändern???

  • hoi martin,
    hab herrn kiser ein schulungsbuch geschickt (vdws). martin, wie wärs mit einem trainerkite?
    die faszination des kiten hat noch zu wenig politiker erfasst...
    vielleicht wäre eine demotag für politiker in alpnach eine gute aktion?
    und dann wäre noch die sturm auf die 'bastie' alpnachersee überfällig - 2 gesuche meinerseits wurden allerdings in der gemeinde abelehnt.

    das ganze weckt in mir so einen gewissen kampfgeist...

    hätte einen witzigen vorschlag: im austausch mit dem sempachersee nehmen wir halt den alpnacher. da der wind für die windsurfer immer grenzwärtig ist, kämen wir uns nicht mal gross in die quere... (gleich dem kantonalen finanzausgleich)

  • so wie ich dass sehe gibt es einen positiven Punkt. Es wurde nämlich nur in der kantonalen Verordnung die Bewilligung fürs Kitesurfen gestrichen - dadurch kommt wieder Bundesrecht zum Zuge welches Kitesurfen ausserhalb der gekennzeichneten Zonen verbietet. Kantonal wurde das Kiten aber nicht explizit verboten. Heisst also dass der Entscheid nicht unbedingt revidiert werden muss um das Kitesurfen wieder zu erlauben. Erfolgreiche Verhandlungen für eine Zonenplanung können kiten jederzeit wieder möglich machen.


    Ob das Verbot im Sinne von BSG 2 "Soweit das öffentliche Interesse oder der Schutz wichtiger Rechtsgüter es erfordern, können die Kantone die Schiffahrt auf ihren Gewässern verbieten oder einschränken oder die Zahl der auf einem Gewässer zugelassenen Schiffe begrenzen." ist ist natürlich immer streitbar jedoch stehen die Chancen wohl für uns nicht gut da auf Bundesrechtsebene ja quasi immer noch ein Verbot existiert. Auf jeden Fall müsste die zuständige Behörde eine Argumentation hervorbringen die sich auf Tatsachen stützt. Bei den Antworten die hier gepostet wurden scheint mir dies jedoch nicht der Fall zu sein. Ich bezweifle dass es irgendeine fundierte Studie gibt die beweist, dass Kiter die Vögel stören, für das befahren des Schilfs und das behindern der Schiffahrt wirds wohl auch keine dokumentierten Fälle geben. Auf jeden Fall zeigt die Antwort der Behörde, dass sie wahrscheinlich sich nie mit Kitesurfen befasst haben und auch nicht ernsthaft mit dem Verband in Verhandlungen gestanden haben.


    Auf jeden Fall schade dass wir sowas erst durch die Zeitung erfahren müssen.

  • Antwort von Hr. Kiser auf mein Mail vom 3.3.2011

    [LEFT]Sehr geehrter Herr Berger
    Im Herbst 2008 wurde zum Verordnungsentwurf eine Vernehmlassung durchgeführt. Die uns bekannten Interessengruppen rund um die Luzerner Seen wurden direkt angeschrieben und gebeten, zu diesem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Zu deiser Vernehmlassung wurde swiss-sailing explizit angeschrieben. Swiss-sailing hat denn auch zum Verordnugnsentwurf Stellung bezogen. Positiv erwähnt wurde durch swiss-sailing unter Anderem "die Nähe zur Praxis".
    Im Weiteren wurde die Möglichkeit zur Stellungsnahme in den Printmedien veröffentlicht. Dies hat allen Interessengruppen aber auch Einzelpersonen die Möglichkeit eröffnet, sich zu äussern.
    [SIZE=+0][/SIZE]Swiss-sailing war also in Kenntnis der VO-Revision, insofern hätte intern der Info-Fluss zu den Kitesurfern gewährleistet sein müssen, falls damals schon eine Interessenvertretung der Kitesurfer bei den Seglern bestanden hat. Ob und wieviel Beachtung dem Thema Kitesurfen dabei geschenkt wurden ist für uns nicht nachvollziehbar.
    Praxis ist, dass im Anschluss an eine Vernehmlassung die eingebrachten Anliegen und Argumente soweit wie möglich und sinnvoll berücksichtigt und eingearbeitet werden. Dabei sind aber Interessanabwägungen, wie ich dies bereits im eMail vom Dienstag erwähnt habe, unumgänglich.
    Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung
    [/LEFT]
    [LEFT]Freundliche Grüsse


    KANTON LUZERN
    [/LEFT]

  • Meine Antwort für Hr. Kiser

    Sehr geehrter Herr Kiser,

    Das mit 2008 habe ich mitbekommen. Meine Frage ist aber, haben Sie seit 2009 mit Swisssailing, Swiss Kitesailing Association, unhooked.ch, Kitegenossen, dem Surfshop / Reisebüro in Nottwil, Windtravel-Reisebüro in Sempach Kontakt aufgenommen und auf irgendwelche Probleme hingewiesen ?
    Keiner der Beteiligen hat leider irgend etwas mitbekommen.

    Mit freundlichen Grüssen M.Berger

  • Die Interessengruppe Pro-Sempachersee - und das ist wohl die gewichtigste Gruppe am Sempi - hatte sich in der Vernehmlassung bereits für die Erhaltung der Kitesurf-Zone respektive Gleichstellung mit Windsurfer geäussert.


    Ersichtlich im von mir am Dienstag geposteten Link.


    Hab irgendwie das Gefühl, dass wir das schon irgendwie gebacken bekommen. Einfach dranbleiben heisst die Devise - aber bitte rationell und mit Anstand.


    Danke für deinen Einsatz Martin!


    Gruss David

  • Antwort von Hr. Kiser auf mein Mail vom 4.3.2011

    [LEFT]Sehr geehrter Herr Berger

    Wie viele Reklamationen und Problemmeldungen es gegeben hat in den letzten Jahren, welche explizit auf Kiter zurückzuführen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu führen wir auch keine Statistiken. Das Strassenverkehrsamt resp. das Schifffahrtsamt ist vermutlich auch nicht immer die erste oder einzige Adresse für Meldungen dieser Art.
    Tatsache bleibt, dass es diese Reklamationen wohl gegeben hat oder gegeben haben muss und diese bei der Vernehmlassung von verschiedener Seite vorgebracht wurden, resp. in deren Rückmeldungen eingeflossen sind.
    [/LEFT]

    [LEFT]Freundliche Grüsse


    [/LEFT]

  • Habe Herrn Kisler ebenfalls angeschrieben. Die Antwort brauche ich wohl nicht zu veröffentlichen sie entspricht den bereits geposteten. Wie siehts eigentlich mit etwas Öffentlichkeitsarbeit aus. Vielleicht ein Zeitungsartikel in dem Erwähnt würde, dass wir uns so schnell nicht geschlagen geben. Ebenfalls wäre von Seiten des Verbands eine Stellungnahme zum Thema /Update wünschenswert. Inwieweit wurde der Verband über die Änderungen informiert. Ich werde mal swiss-sailing anschreiben da sie ja offenbar 1. Anlaufstelle waren..

  • Mir fällt gerade ein, wenn ich so auf den Sempachersee schaue... Wir sollten mal den Leinensatz vom Baum holen - macht nicht gerade positive Werbung für uns Kiter. Werde mich mal darum kümmern sobald ich wieder zurück bin. Falls jemand Zeit hat nächste Woche, Freiwillige vor! Wäre mal praktische Politik.


    Gruss David

  • es scheint, als hätte uns swiss sailing schändlich vergessen.
    das verkehrsamt hätte dem verband den verordnungsentwurf vorgelegt. ist dem so?

    martin, pascalu
    habt ihr von swiss sailing diesbezüglich schon eine antwort erhalten?

    wenn dem so ist, müssen wir uns aber selber an der nase nehmen!!!!

    ist bei swiss sailing zentralschweiz herr kesseli ansprechsperson?
    gruss und danke für antwort
    heinz

  • Guten Tag


    Der Verband hatte keine Kenntnis vom geplanten Verbot. Auch ich habe es aus der Zeitung erfahren.
    Ich hatte heute noch eine Anfrage von Frau Bättig, LuzernerZeitung, zu diesem Thema und erhalte ihren Bericht morgen zum Gegenlesen. Er wird am Mittwoch erscheinen.



    Zur Vernehmlassung wurde nicht der Landesverband Swiss Sailing, sondern der Regionalverband Zentralschweiz angeschrieben. Ich habe die Vernehmlassung zusammen mit dem Präsidenten des Regionalverbands Zentralschweiz, Bernhard Kesseli, besprochen, es gab aber keinen Grund die SKA speziell zu informieren, da es keine Änderungen für die Kitesailer zu geben schien.
    Aus der Vernehmlassung war dies nicht ersichtlich.


    Sportliche Grüsse
    Ruedi Christen
    Generalsekretär Swiss Sailing


    da ist wohl was gründlich schiefgelaufen wenigstens scheint der "Fehler" nicht auf unserer Seite zu sein.


    Bin mal gespannt auf den Bericht!