Kitesurfen

Kitesurfen (3)

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Im Herbst 2012 stimmten der National- und der Ständerat der vom Kitesurf Club Schweiz, Swiss Kitesailing Associtation und von Swiss Sailing lancierten Motion zur Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten zu. Es wurde beantragt, die Gesetze so zu ändern, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern (Kitesurfen) auf den Schweizer Gewässern grundsätzlich erlaubt ist und so die Kitesurfer den anderen Seebenützern gleichgestellt sind. Bis anhin war das Kitesurfen auf Schweizer Seen grundsätzlich verboten.

Auf den positiven Ausgang der Abstimmung folgte eine Revision der Binnenschifffahrtsverordnung, wobei der Kitesurf Club zusammen mit der Swiss Kitesailing Association und Swiss Sailing aktiv mitwirkten. Das Resultat war, dass in der ab dem 15. Februar 2014 gültigen Binnenschifffahrtsverordnung folgende Artikel eine Änderung erfuhren:

Änderung der Definition (Art. 2a Ziff. 16)

«Drachensegelbrett» ein Segelschiff mit geschlossenem Rumpf, das von nicht motorisierten Fluggeräten (Flugdrachen, Drachensegel oder ähnlichen Geräten) geschleppt wird. Das Fluggerät ist über ein Leinensystem mit der Person verbunden, die auf dem Drachensegelbrett steht

Änderung von Kennzeichnung bestimmter Wasserflächen (Art. 37 Abs. 6)

«Werden innerhalb der Uferzonen Startgassen für das Fahren mit Drachensegelbrettern freigegeben, können diese mit am Ufer aufgestellten Tafeln E.5ter (Anhang 4 Ziff. I) gekennzeichnet werden»

Änderung der Ausweichpflicht(Art. 44 Abs. 1 lit. f)

«die Segelbretter und Drachensegelbretter weichen allen anderen Schiffen aus»

Verbot (Art. 54 Abs. 2, 2bis)

Aufhebung des allgemeinen Kitesurfverbotes (ab 15. Februar 2016)

Neue Ziffer (Art. 54 Abs. 2, 2ter)

«Die zuständigen Behörden können das Fahren mit DrEin grosser Dank geht auch an die Mitinitianten Swiss Sailing und der Swiss Kitesailing Association für die wertvolle Zusammenarbeit.achensegelbrettern innerhalb der Uferzonen auf behördlich bewilligte und als solche gekennzeichnete Startgassen beschränken»

Limitierung Längen der Zug- und Steuerleinen für Drachensegelbretter (Art. 140b)

Aufhebung der Leinenlängenlimitierung auf 25m

Versicherungspflicht / Mindestversicherung (Art. 153 / 155)

Obwohl wir uns im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision der Binnenschifffahrtsverordnung für die Aufhebung der Versicherungspflicht einsetzten, ist diese geblieben. Dadurch ist das Kitesurfen leider immer noch nicht durch die normale Privathaftpflicht gedeckt, wie dies zum Beispiel beim Windsurfen, Velofahren, Snowboarden, Skifahren, etc. der Fall ist.

An dieser Stelle danken wir nochmals den folgenden Politikern und Parteien, welche die Kitesurfer insbesondere mit der Einreichung der Motion „Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten“ unterstützen:

  • - Bastien Girod, Nationalrat (GPS/ZH)
  • - Bernhard Guhl, Nationalrat (BDP/AG)
  • - Cédric Wermuth, Nationalrat (SP/AG)
  • - Hans Hess, Ständerat (FDP/OW)
  • - Marco Romano, Nationalrat (PPD/TI)
  • - Natalie Simone Rickli, Nationalrätin (SVP/ZH)
  • - Ruedi Noser, Nationalrat (FDP/ZH)
  • - Ruth Humbel, Nationalrätin (CVP/AG)

Ein grosser Dank geht auch an die Mitinitianten Swiss Sailing und der Swiss Kitesailing Association für die wertvolle Zusammenarbeit.

ak

Bis zum 15. Februar 2016 haben die Kantone nun Zeit, eventuell Verbote für gewisse Seen zu erlassen. Unser Ziel ist es, die Kantone bei den Entscheidungen zu Einschränkungen des Kitesurfens mit unserem Expertenwissen zu unterstützen. Hierzu ist der Kitesurf Club Schweiz in engem Kontakt mit den Kantonen.

 

Freitag, 26 September 2014 00:00

Kitesurfen

Written by

LukasPitsch DSC 0388

Kaum jemand hat in seiner Kindheit noch nie einen Drachen steigen lassen. Und es gibt wahrscheinlich auch (fast) niemanden, der nicht weiss, was mit „Surfen“ im sportlichen Sinn gemeint ist. Also ist es auch ganz einfach zu verstehen, was sich hinter dem Begriff „Kite-Surfen“ verbirgt. Denn das englische Wort „kite“ bedeutet in Deutsch „Drachen, Winddrachen“ und das dazugehörige Verb „to kite“ kann mit „gleiten“ respektive „fahren“ übersetzt werden.

Kitesurfen ist also eine Sportart bei dem man übers Wasser fährt, indem man einen Lenkdrachen steigen lässt und sich durch ihn übers Wasser ziehen lässt. Damit ist das Kitesurfen dem Windsurfen oder Segeln verwandt. Doch anstatt eines festen Segels übernimmt eben der Lenkdrache – der so genannte Tube- oder Mattenkite die Aufgabe des Segels.

Mittlerweile hat die Sportart bereits rund eine halbe Million Anhänger weltweit und in der Schweiz sind es bereits weit über 3'000 aktive Sportler. Gründe dafür sind bestimmt die Anwenderfreundlichkeit des Sports, denn Sportler jeder Altersgruppe können Kitesurfen erlernen oder auch die zunehmende Entwicklung des Materials hinsichtlich Sicherheit und Bedienbarkeit in den letzten Jahren. Damit ist Kitesurfen auch ein sehr sicherer und einfach zu erlernender Sport geworden.

Selbstverständlich messen sich Kitesurfsportler auch in internationalen Wettkämpfen. So werden Wettkämpfe in Disziplinen wie „Freestyle“, „Welle“ und „Race“ durchgeführt. Leider ist die Beteiligung von Schweizer Kitern im internationalen Vergleich noch nicht so hoch. Dies liegt auch an den schwierigen Rahmenbedingungen (Windverhältnisse, Gesetzeslage, etc.) in der Schweiz. 
Der Weg zum aktiven Kitesurfsportler: Detaillierte Informationen zum Kitesurfen sind hier gut beschrieben. Kitesurfen kann in einer Kiteschule in der Schweiz oder im Ausland erlernt werden. Vom selbstständigen Erlernen ohne professionelle Schule wird dringend abgeraten, da die grundlegenden Umgangsformen mit Wetter, Fahrtechnik und Material für eine schnelle und sichere Erlernung wichtig sind. Eine Liste von lizenzierten Schweizer Kiteschulen ist hier zu finden.