Timo Rütten

Timo Rütten

Samstag, 20 September 2014 00:00

Übersicht Gesetze

Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt (BSG), Stand 1. Januar 2014

Dieses Gesetz ordnet die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern und ist der Binnenschifffahrtsverordnung übergeordnet. Die für uns Kitesurfer relevantesten Artikel sind folgende:

  • Art. 3: Die Gewässerhoheit steht den Kantonen zu. Die Kantone das Kitesurfen auf ihren Gewässern verbieten soweit das öffentliche Interesse oder der Schutz wichtiger Rechtsgüter es erfordert.
  • Art. 25: Die Kantone können besondere Vorschriften zum Kitesurfen erlassen, um die Sicherheit der Schifffahrt oder den Umweltschutz zu gewährleisten.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c747_201.html

 

Verordnung vom 8. November 1978 über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV), Stand am 15. Februar 2014

Diese Verordnung regelt die Ausführungsbestimmungen zur Schifffahrt (einschliesslich Kitesurfen) auf schweizerischen Gewässern. Die für uns Kitesurfer relevantesten Artikel sind folgende:

  • Art. 5: Allgemeine Sorgfaltspflicht (keine Gefährdung von Menschen, Schiffen, der Ufervegetation, der Fischerei, etc.)
  • Art. 16: Kiteboards mit Namen und Adresse versehen
  • Art. 42a: Die Fahrstrassen von Kursschiffen sind freizuhalten
  • Art. 44: Kite- und Windsurfer müssen allen anderen Seebenutzer ausweichen
  • Art. 47: Zwischen Wind- und Kitesurfer gelten die gleichen Vortrittsregeln zwischen Kitesurfern (siehe Dokument „Sicherheit Kitesurfen“)
  • Art. 48: Mindestabstand von 50 Metern gegenüber Kursschiffen und 200 Meter gegenüber Berufsfischern
  • Art. 52: Landestellen der Kursschiffe und Häfen nicht befahren
  • Art. 53: Zu Wasserpflanzen ist einen Abstand von mind. 25 Meter einhalten
  • Art. 54: Nur bei guter Sicht und nur zwischen 8.00h und 21.00h Kitesurfen, die Behörden können das Kitesurfen innerhalb der Uferzonen (300 Meter vom Ufer) auf Startgassen beschränken
  • Art. 134a: Schwimmhilfetragepflicht
  • Art. 153: Pflicht zum Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung, Minimaldeckung CHF 750‘000.-
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c747_201_1.html

Wasser- und Zugvogelreservats-Verordnung (WZVV)

Gemäss WZVV, Artikel 5, Absatz 1, Ziffer g ist das Kitesurfen in den WZVV-Gebieten verboten (Beispiele sind: Greifensee, Pfäffikersee, vor der Stadt Thun, vor dem Schilfgürtel in St. Blaise, das Naturschutzgebiet nördlich von Yvonnand, vis-à-vis des Startplatzes La Neuveville am Bielersee). Dies auch nach der Revision der BSV vom 15. Januar 2014.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19910014/index.html
Ein Anhang der WZVV sind die Objektbeschreibungen, welche man unter folgendem Link findet:
http://www.bafu.admin.ch/schutzgebiete-inventare/07853/11458/index.html?lang=de

Donnerstag, 04 September 2014 00:00

Rückblick Mitgliederversammlung 2014

Die Ausschreibung für die Mitgliederversammlung 2014 stiess bei vielen auf grossen Anklang. So nahmen dieses Jahr über 60 Mitglieder daran teil, was uns sehr freute. Es gab einige Änderungen. Darum haben wir entschieden alle wichtigen Informationen hier zu veröffentlichen:

Donnerstag, 04 September 2014 00:00

IKA World Cup Punkte in der Schweiz

Dieses Jahr gibt es an zwei Events insgesamt 160 Welt Cup Punkte von der International Kiteboarding Association zu gewinnen: 

- 100 Punkte in der Kategorie Foil gibt’s am Kitefoil GoldCup Switzerland während dem Engadinwind vom 10.8 bis 14.8.2014 in Silvaplana zu holen.

- Je 20 Punkte in den Kategorien Foil, Formula und TwinTip Racing gibt es am King of the Lake (von der IKA Swiss Open genannt) vom 2.10 bis 5.10.2014 in Portalban zu holen.

Donnerstag, 04 September 2014 00:00

Probebetrieb Kitesurfen Urnersee 2015

Aufgrund der Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung, hat der Kanton Uri eine Arbeitsgruppe gegründet, um die Anpassungen auf dem Urnersee umzusetzen. Das Ziel der Arbeitsgruppe war, ein Konzept für das Kitesurfen auf dem Urnersee zu erarbeiten. Der Kitesurf Club Schweiz war in der Arbeitsgruppe ebenfalls vertreten. Das Resultat ist ein Probebetrieb für das Jahr 2015, mit zwei Start und Landeorte vom Ufer aus. Nähere Informationen findet ihr im beiliegenden Konzept.

Donnerstag, 04 September 2014 00:00

Kitesurfen im Kanton Zürich

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat am 4.7.2014 das Vernehmlassungsverfahren zur Aufhebung des Kitesurfverbots auf dem Zürichsee eröffnet. Sie schlägt im Entwurf vor, ab dem 15.2.2015 das Kitesurfen dem Windsurfen gleichzustellen. Der Kitesurf Club Schweiz (Kitegenossen) hat dem Kanton nun rechtzeitig per 20.08.2014 eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren übermittelt.

Wir unterstützen die Gleichstellung des Wind- und Kitesurfens weiterhin. Wir empfehlen aber, die Gelegenheit zu nutzen, die in den 1970er Jahren erlassenen (und heute überholten) Fahrverbote zum Windsurfen den Fahrverboten der anderen Olympischen Segelsportarten anzupassen. Dadurch wäre theoretisch, wie auch für andere Segelschiffe, der gesamte Zürichsee für das Kitesurfen freigegeben (inklusive unteres Seebecken, rund um die Inseln Ufenau und Lützelau und auch rund um Anlegestellen der Schifffahrt). Aufgrund der topographischen und meteorologischen Gegebenheiten wird dies aber Theorie bleiben und wir werden, wie auch die Windsurfer, nur an den windigsten Orten Kitesurfen. Unser Anliegen ist die Rechtssicherheit und dass für alle Segelsportarten (darunter auch das Kitesurfen) die gleichen Fahrverbote gelten.

Weiter haben wir uns entschieden, auf der Homepage eine Stelle einzurichten, bei der Verstösse gegen geltende Regeln und insbesondere Zonen gemeldet werden können. Dies aufgrund guter Erfahrungen in der Vergangenheit und als Reaktion auf die fehlende Nummerntragpflicht. Somit zeigen wir, dass wir uns alle auch ohne staatliche Kontrollmöglichkeiten an die Regeln und Zonen halten werden. 

Vorläufig können Verstösse per Mail gemeldet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Freitag, 22 August 2014 00:00

Forum

Donnerstag, 21 August 2014 00:00

Startseite

Mittwoch, 20 August 2014 00:00

Kitesurfen--

Er hörte leise Schritte hinter sich. Das bedeutete nichts Gutes. Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel?

Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte!


Sicherheit

Er hörte leise Schritte hinter sich. Das bedeutete nichts Gutes.

Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel?

Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte!

Hatte einer seiner zahllosen Kollegen dieselbe Idee gehabt, ihn beobachtet und abgewartet, um ihn nun um die Früchte seiner Arbeit zu erleichtern?

Oder gehörten die Schritte hinter ihm zu einem der unzähligen Gesetzeshüter dieser Stadt, und die stählerne Acht um seine Handgelenke würde gleich zuschnappen?

Er konnte die Aufforderung stehen zu bleiben schon


Kodex

Er hörte leise Schritte hinter sich. Das bedeutete nichts Gutes.

Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel?

Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte!

Hatte einer seiner zahllosen Kollegen dieselbe Idee gehabt, ihn beobachtet und abgewartet, um ihn nun um die Früchte seiner Arbeit zu erleichtern?

Oder gehörten die Schritte hinter ihm zu einem der unzähligen Gesetzeshüter dieser Stadt, und die stählerne Acht um seine Handgelenke würde gleich zuschnappen?

Er konnte die Aufforderung stehen zu bleiben schon


Grundregeln

Er hörte leise Schritte hinter sich. Das bedeutete nichts Gutes.

Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel?

Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte!

Hatte einer seiner zahllosen Kollegen dieselbe Idee gehabt, ihn beobachtet und abgewartet, um ihn nun um die Früchte seiner Arbeit zu erleichtern?

Oder gehörten die Schritte hinter ihm zu einem der unzähligen Gesetzeshüter dieser Stadt, und die stählerne Acht um seine Handgelenke würde gleich zuschnappen?

Er konnte die Aufforderung stehen zu bleiben schon


Verhaltensregeln

Er hörte leise Schritte hinter sich. Das bedeutete nichts Gutes.

Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel?

Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte!

Hatte einer seiner zahllosen Kollegen dieselbe Idee gehabt, ihn beobachtet und abgewartet, um ihn nun um die Früchte seiner Arbeit zu erleichtern?

Oder gehörten die Schritte hinter ihm zu einem der unzähligen Gesetzeshüter dieser Stadt, und die stählerne Acht um seine Handgelenke würde gleich zuschnappen?

Er konnte die Aufforderung stehen zu bleiben schon

Dienstag, 19 August 2014 00:00

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