Dieses Gesetz ordnet die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern und ist der Binnenschifffahrtsverordnung übergeordnet. Die für uns Kitesurfer relevantesten Artikel sind folgende:
Diese Verordnung regelt die Ausführungsbestimmungen zur Schifffahrt (einschliesslich Kitesurfen) auf schweizerischen Gewässern. Die für uns Kitesurfer relevantesten Artikel sind folgende:
Gemäss WZVV, Artikel 5, Absatz 1, Ziffer g ist das Kitesurfen in den WZVV-Gebieten verboten (Beispiele sind: Greifensee, Pfäffikersee, vor der Stadt Thun, vor dem Schilfgürtel in St. Blaise, das Naturschutzgebiet nördlich von Yvonnand, vis-à-vis des Startplatzes La Neuveville am Bielersee). Dies auch nach der Revision der BSV vom 15. Januar 2014.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19910014/index.html
Ein Anhang der WZVV sind die Objektbeschreibungen, welche man unter folgendem Link findet:
http://www.bafu.admin.ch/schutzgebiete-inventare/07853/11458/index.html?lang=de