Hoppala:
Skifahrer, die zusätzlich kleine Gleitschirme, so genannte Speedflyer, benutzen, brauchen einen Hängegleiter-Piloten-Ausweis. Nach einer Analyse der neuen Geräte kommt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Schluss, dass es sich bei den Speedflyern um Gleitschirme handelt und damit um Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Somit gelten die gesetzlichen Regelungen für Hängegleiter auch für Speedflyer.
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http://www.uvek.admin.ch/dokum…html?lang=de&msg-id=10733