Kitesurfen im Kanton Zürich

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat am 4.7.2014 das Vernehmlassungsverfahren zur Aufhebung des Kitesurfverbots auf dem Zürichsee eröffnet. Sie schlägt im Entwurf vor, ab dem 15.2.2015 das Kitesurfen dem Windsurfen gleichzustellen. Der Kitesurf Club Schweiz (Kitegenossen) hat dem Kanton nun rechtzeitig per 20.08.2014 eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren übermittelt.

Wir unterstützen die Gleichstellung des Wind- und Kitesurfens weiterhin. Wir empfehlen aber, die Gelegenheit zu nutzen, die in den 1970er Jahren erlassenen (und heute überholten) Fahrverbote zum Windsurfen den Fahrverboten der anderen Olympischen Segelsportarten anzupassen. Dadurch wäre theoretisch, wie auch für andere Segelschiffe, der gesamte Zürichsee für das Kitesurfen freigegeben (inklusive unteres Seebecken, rund um die Inseln Ufenau und Lützelau und auch rund um Anlegestellen der Schifffahrt). Aufgrund der topographischen und meteorologischen Gegebenheiten wird dies aber Theorie bleiben und wir werden, wie auch die Windsurfer, nur an den windigsten Orten Kitesurfen. Unser Anliegen ist die Rechtssicherheit und dass für alle Segelsportarten (darunter auch das Kitesurfen) die gleichen Fahrverbote gelten.

Weiter haben wir uns entschieden, auf der Homepage eine Stelle einzurichten, bei der Verstösse gegen geltende Regeln und insbesondere Zonen gemeldet werden können. Dies aufgrund guter Erfahrungen in der Vergangenheit und als Reaktion auf die fehlende Nummerntragpflicht. Somit zeigen wir, dass wir uns alle auch ohne staatliche Kontrollmöglichkeiten an die Regeln und Zonen halten werden. 

Vorläufig können Verstösse per Mail gemeldet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!