Beiträge von jodok lachenmeier

    Falls diese Motion zu einer Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung führen wird, ändert sich die sogenannte "Beweislast". Bis anhin mussten die Kiter "beweisen" dass der unter bestimmten Bedingungen (welche jeweils in einer kant. Verordnung festgehalten sind) ein problemloser Kitebetrieb in der entsprechenden Zone möglich ist. Also: Der Staat verbietet grundsätzlich und der Kanton (Gewässer sind kantonales Hoheitsgebiet) hat die Möglichkeit eine Kitezone zu bestimmen.

    Wenn jetzt die Motion erfolgreich ist, geht die Beweislast zum Kanton über. Da das Kiten in der Binnenschifffahrtsverordnung dann nicht mehr verboten ist, muss der Kanton beweisen, dass das Kiten auf den Seen nicht gefahrenlos möglich ist. Erbringt er diesen Beweis nicht, wird das Kiten auf den Seen nicht verboten. Für den Fall, dass er den Beweis erbringt, wird die Seefläche für das Kiten gesperrt.

    Und das ist meiner Meinung nach der springende Punkt: Welche Beweislast reicht für den Kanton aus, um eine Seefläche zu sperren? Und bei welcher Instanz eine solche Sperrung angefochten werden kann. Ganz klar ist, dass kein Kanton für ihre Gewässer ein Blanko-Check ausstellen wird.

    Ich freue mich auf die Bewegung welche in die gesetzlichen Regelungen kommt. Habe jedoch noch gewisse Bedenken, dass die Motion den Kitesurfern nur Vorteile bringt.

    Gruss Jodok

    hallo zusammen


    in letzter zeit wurde ich von verschiedenen seiten gefragt, was das ziel der motion genau ist.


    wird angestrebt, dass in der binnenschifffahrtsverordnung der ganze artikel über das kitesurfen rausgenommen wird und somit das kitesurfen nicht mehr gesetzlich geregelt ist? was dann grundsätzlich dazu führen würde, dass auf jedem see gekitet werden darf. trozdem bleibt ja die hoheit über die gewässer bei den kantonen. was soviel bedeuten würde, dass diese dann per verordnung entsprechend zonen auschliessen könnten in denen das kiten verboten wäre, anstatt wie bisher zonen zum kiten frei zu geben. dies könnte unter umständen dazu führen, dass gegen diese beschlüsse rekurs geführt werden müsste.


    oder geht es darum, die vorfahrtsregelung so anzupassen, dass die kitesurfer innerhalb der ausgeschiedenen zone auch vortrittsberechtigt sind?


    kann mir hier jemand weiterhelfen? besten dank für euere bemühungen!


    gruss jodok