Beiträge von agoodon

    Hallo!


    Mein Name ist Jodok. Ich wohne am Walensee. Der Walensee ist vorallem im Frühjahr und bis Mitte Sommer ein super Thermikrevier. Wir fahren meisten mit 12-14m.


    Jedoch ist hir nichts mit vom Land aus Starten. Wir sind auf ein Boot angewiesen. Dies bietet jedoch auch viele Vorteile.


    Falls du mal lust hast Bilder an zu sehen - http://www.kiteskipper.ch - da kannst du dich auch registrieren und wirst Ende Winter mit einem Newsletter beglückt.


    Machs gut und vielleicht bis bald.
    JOdok

    Hallo!


    Mein Name ist Jodok. Ich wohne am Walensee. Der Walensee ist vorallem im Frühjahr und bis Mitte Sommer ein super Thermikrevier. Wir fahren meisten mit 12-14m.


    Jedoch ist hir nichts mit vom Land aus Starten. Wir sind auf ein Boot angewiesen. Dies bietet jedoch auch viele Vorteile.


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    Machs gut und vielleicht bis bald.
    JOdok

    Hm...wiedermal ein interessantes Topic!


    Wo darf man sich als "Hybrid Kiter" eigentlich einordnen? Oder kennt ihr Bow- und C-Kitefanatiker diese Konzepte eigentlich gar nicht?


    gruss Jodok


    PS: Ein junges Fräulein, dass gerade ihre ersten Kitesurfversuche hinter sich gebracht hat, hat nach dem Unterschied zwischen den Bow- und C-Kiter gefragt. Nach langem Erklären der Konzepte und diversen Zeichnungen hat sie dann die folgenden Worte über ihre zarten Lippen gebracht:


    "Wenn ich dich richtig verstanden habe erkenne ich einen Bowkiter daran, dass sein Deepower grösser ist als seine "Eier" und dem entsprechend der C-Kiter wohl einen kleineren Deepower hat, dafür aber grössere Eier zwischen dem Trapez baumeln hat."


    Auf ihre Frage, was für Kites ich denn gebrauche, lief ich rot an und habe ihr erklärt, dass duch aus beides seine Vorteile hat. Darauf setzte sie ein breites Lächeln auf und wir hatten eine super Session!

    Hallo!


    Haftplichtversicherung ist in der CH obligatorisch und auch absolut sinnvoll.


    Für Kiter die im Besitz einer IKO Kiteboardercard (lizenz) sind, können für 49euro eine Haftplichtversicherung abschliessen. (5mio)


    Infos unter http://www.ikorg.com


    Lizenz gibt es bei jeden IKO instruktoren oder IKO center


    z.B. hier
    kiteskipper.ch


    Gruss jodok

    Hallo Mona!


    Also, vielleicht kann ich dir weiterhelfen.


    Grundsätzlich kann eine fünfte Leine verschiedene Funktionen haben.
    1. Kiteleash
    2. Relaunch Hilfe
    3. Stabilisieren der Leading Edge


    Bei deinem Recon kommt eigentlich nur die nr.2 wirklich in Frage. Gerne helfe ich dir dabei so etwas zu basteln. Aber denk daran, dass es ein Gebastel ist.


    gruss JOdok

    Hallo Reto!


    Vielen Dank für dein Statement. Quere Meinungen sind wichtig. Sie fördern Kreativität. Und was hilft sind Argumente die deine Meinung zum verstehen bringen.


    Vorallem dein "keine Ahnung" trifft sicher zu. Und auch mit der Polizei hast du Recht.


    Als ich Kurt Reich vom kant. Amt für Schifffahrt St.Gallen zu dem Thema angesprochen habe, war ich beruhigt von seiner Aussage. Er empfiehlt folgendes:


    -wer ein Kiten vom Ufer aus beobachtet, soll das bei der Kantonspolizei melden. Die werden denn wenn möglich hingehen und Verwarnung oder Busse aussprechen. Autonummern aufschreiben sie schwieriger, da der Kiter und Halter des Wagens nicht die gleiche Person sein könnten.


    Ist ja wohl klar, dass ein Amt das so empfiehlt. Aber jetzt kommt auch erst der interessante Punkt:



    -wichtiger und effizienter sei jedoch, wenn diese Frage in den Verbänden und Foren diskutiert werde.


    Nun was mich angeht, werde ich seinen Empfehlungen nachgehen. Beide Punkte erscheinen mir verständlich und es ist sicher die beste Art, ein längerfristiges Kiten auf dem Walensee zu sichern. Denn nur so könnten überhaupt die Grundlagen geschaffen werden um für eine Änderung der Verordnung anfragen zu können.


    Gruss Jodok


    Ps: Ich verstehe, dass es durch die Bootsituation nicht allen gleich möglich ist mit einer Kitesession. Auch Frust, der damit verbunden sein kann. Nehmt es locker und versucht doch mal abzuklären, wie die konkreten Möglichkeiten aussehen.


    http://www.kiteskipper.ch

    Hallo!


    Auf wen das boot eingelassen ist, spielt eigentlich nur eine "nebenschliche" rolle. Es geht um die Registrierung im Kanton. Besitz und versicherungsverhältnisse können ja geregelt werden.


    ...oder hab ich was übersehen?

    Nur ganz kurz:


    Bis man am Walensee um Bewilligungen für Landstartplätze anfragen kann, braucht es einen reibungslosen Ablauf der gesamten Kitegeschichte am Walensee.


    Dass dabei ein Verordnungswidriges Kiten nicht hilfreich ist, scheint wohl offfensichtlich. ALSO jetzt gut aufpassen: Leute die sich verordnungswidrig verhalten, arbeiten eigentlich gegen die Interessen der Landstartplätze.


    Und da habe ich persönlich kein Problem eine Autonummer oder Namen auf den Tisch zu bringen.


    Gruss jodok

    Vielen Dank für deinen Eintrag. Die Informationen habe ich vom kantonalen Amf für Schifffahrt SG in Rorschach. Betreffend kantonalen Verordnungen Uri warte ich noch auf einen Rückruf. Es scheint, dass es kantonal grosse Unterschiede gibt.


    Gruss

    Also:
    Grundsätzlich ist es so, dass man ein Boot, das in irgendeinem Kanton imatrikuliert ist bis zu 1mt auf einem anderen See benutzen kann.


    Die imatrikulation ist abhängig vom Wohnort (Kanton) des Halters.


    Zu beachten:
    -Abgasvorschriften (2tak nicht zu empfehlen wenn es darum geht)
    -Liegeplatz
    -Versicherungsschutz


    Weiters:
    Die Imatrikulation ist ausschlaggebend, wo das Boot zur "Vorführung" (Kontrollstelle) muss.


    Wanderboote in dem Sinne macht man kaum noch. Ein Wanderboot ist nicht an eine bestimmte Kontrollstelle gebunden.


    Tagesbewilligungen:
    Sind nötig auf Grenzgewässer wie Bodensee. Hier gelten auch andere Abgasvorschriften und zum Teil auch Führerschein Gültigkeiten.
    Weiters sind spezielle Bewilligungen und Führerprüfungen für gewisse See-und Flussabschnitte (Rhein, Bodensee) nötig.


    Binnengewässer europaweit:
    Grundsätzlich sind in der Schweiz immatrikulierte Boote auch auf europäischen Binnengewässer (alles andere als Meer) zugelassen. Hier sind die Abgas- und Typengrprüften Bestimmungen relevant.


    Tip:
    Achtet auf Motoren die den höchsten Abgasnormen entsprechen. Auf jeden Fall sind 4-Takt Motoren zu empfehlen.


    Gruss Jodok
    http://www.kiteskipper.ch

    Wär vorsichtig, was die Manöverierfähigkeit oder eben Unfähigkeit betrifft. Wir gehen ja mal davon aus, dass es WInd und Wellen hat wenn ihr rausfährt. 8PS in einem Schlauchboot sind recht schnell am Anschlag. Vorallem wenn es darum geht, mit 2-3Leuten gegen den Wind zu fahren. Es handet sich hier um ein "Beiboot".


    Aber trozdem, viel Glück und geniesst mit Vorsicht!


    PS: Was die "Tagesbewilligung" angeht:
    Ein Schiff, dass in irgendeinem Kanton in der Schweiz imatrikuliert ist, braucht nur auf den Grenzgewässern eine Tagesbewillingung (Bodensee, Lago di maggiore). Auf den Schweizer Gewässern brauchst du keine "Tagesbewilligungen". Das wäre ja wie wenn du eine Bewilligung brauchen würdest, wenn du mit einer St.Galler Autonummer auf den Strassen des Kanton Zürich fährst.
    Zu beachtoder St.Gallen eingelöst sind. Weiters müsste dein Boot und du sich als verantwortlicher Schiffsführer beim Kant.Amt für Schifffahrt registrieren lassen.
    Auf Seen im Ausland (Comersee) gehst du als "Tourist" durch.

    Liebe Kitergemeinde,


    Letzten Sonntag kamen wir in Genuss einer herrlichen Föhlage. Alle von euch wissen, dass da der Walensee zwischen durch eine schöne Scheibe davon abbekommt.


    Die meisten von euch kennen die Recht und Pflichten, die mit Kitesurfen auf dem Walensee verbunden sind.


    Nun gibt es leider vereinzelte Kiter, die sich das Recht nehmen gegen diese Verordnungen zu verstossen. In einem solchen Verhalten sehe ich Ignoranz, Egoismus, Respektlosigkeit und vorallen ein Denken und Verhalten, dass sich in Sachen Kurzfristigkeit kaum überbieten lässt. Einzelne von euch errinnern sich vielleicht noch an den "Verhaltenskodex der Kitegenossen" in dem die Kiter unteranderem dazu commitet haben, sich an geltende Regelungen zu halten. Vielen Dank Tiger, Fehnsturm, Andi...


    Den letzten konkreten Verstoss konnten wir am Sonntag 27.Mai in Walenstadt beobachten. Obwohl die betreffenden Kiter vor Ort darauf hingewiesen wurden, dass erstes ein Starten von Land aus nicht der Verordnung entspricht und zweitens, die Kitezone das Seebecken vor Walenstadt (Bommerstein - Lochezen) ausschliesst, wurde fleissig vor Walenstadt gekitet.


    Der Halter des Autos (Vollgeklebt mir Naishklebern) mit Nr.SG 255509, Andermatten Christian, Seestrasse 40, Bad Ragaz sollte sich schläunigst über die Verordnung schlau machen. Und sich der persöhnlichen Konsequenzen bewusst sein, die es aus einem Verhalten resultieren könnten.


    Wir möchten vermeiden, dass die Behörden alle Kiter in den gleichen Topf werfen, wo der Halter des beschriebenen Autos momentan reingehört. Um dies zu erreichen, werde ich in Zukunft nicht davon abschrecken solche Geschehnisse zu dokumentieren und auf dem Schifffahrtsamt in St.Gallen zu melden.


    Es scheint mir eine der wenigen Möglichkeiten, ein längerfristiges Bestehen der Kitezone auf dem Walensee zu sichern. Ich persönlich bedauere es sehr, dass solche Überlegungen nötig werden. Doch im Namen aller Interessierten und in Anbetracht dessen was auf dem Spiel steht, finde ich es legitim so vorzugehen. Vorallem, wenn wir so den Verzeigungen von Fischern, Seerettung u.s.w. zuvorkommen können.


    Übrigens wohnt der Chef der Seerettung Walensee (Herr Bührer) in Walenstadt. Des öfteren richtet er sein Auge auf die Seezmündung. Wenn er sich bis jetzt nicht zu Wort oder Schrift gemeldet hat, hängt das wohl nur damit zusammen, dass er sich schön gemütlich Notizen und ev. Fotos macht. Diese werden dann nicht umbedingt hilfreich sein, um eine Kitezone auf dem Walensee zu verteidigen.


    Capito?


    Mit freundlichen Grüssen
    Jodok