Beiträge von Snick

    Kiten Walensee


    danke JODOK für diese Mitteilung. Ich, Rene Sauser Shirocco Wassersport, verurteile solche Vorkommnisse. Sollte ich diese Kiter selbst entdecken(mein Motorboot ist schnell.....) werde ich zu handeln wissen.
    Macht mich nicht "sauer". Wir wollen auch in den nächsten Jahren auf dem Walensee Kiten!!!!

    Hallo Walensee - Kiter,


    besorgt euch am 18. Dezember 2006 das Amtsblatt des Kt. St.Gallen. Darin werdet ihr die neue Bewilligung zum Kiten auf dem Walensee finden (sofern keine Einsprachen mehr gemacht werden)
    Allen beteiligten die zum guten GELINGEN :D :D beigetragen haben danken
    wir.


    Schoene Festtage vom Shirocco Wassersportcenter Murg


    Rene Sauser

    Hallo,
    wir haben noch von der Kiteschulung günstig North Kiteschirme 2006 zu verkaufen, d.h. 1 Buster 09, 1 Toro 10, 1 Toro 12 mit 5tem Element.
    Solltest Du interesse haben, schicke eine mail an schule@shirocco .ch


    Gruss rene sauser

    ein richtiges "schnäppli" sind die beiden Flysurfer Voodoo 10 qm und Tytan 15,5qm.


    Verkaufe beide Flysurfer Kiteschirme in sehr gutem Zustand,


    Preis kompl. 10qm Voodoo 2004 Fr. 495.--
    Preis kompl. 15,5qm Tytan 2004 Fr. 625.--


    müssen abgeholt werden bei
    Rene Sauser
    Shirocco Wassersport
    8877 Murg


    bitte vorher anrufen 076 / 383 13 90

    Sali Ronny,
    leider ist es so, dass der Preis pro Boot-Stunde Fr. 100.-- kostet. Es ist möglich 4 Kiter an Board zu haben die dann abwechslungsweise Kiten können, dadurch wird der Preis pro Person kleiner, also aufgeteilt.


    Leider sind die Kiter in Walenstadt nicht informiert. Diese kommen aus dem Bündnerland und dem Fürstentum.


    Gruss und ev. sehen wir uns auf dem See


    Rene Sauser

    Hallo Walensee Kiter,
    Für mich ist es immer wieder eine Ueberraschung, dass oft Kitesurfer nicht lesen-, resp. die behoerdlichen Verordnungen nicht einhalten koennen.
    Am vergangenen Sonntag, 23.07.06, waren vier Kitesurfer in Walenstadt, direkt vom Ufer (Seezdelta) auf dem Walensee. Es war sicherlich schoen bei dem guten Wind.
    :twisted: ABER !!!!!!!!! sollte das oft praktiziert werden, (start vom Land auch in Unterterzen) sehe ich fuer naechstes Jahr probleme auf uns zukommen, es kann sein, dass durch solche vorgehensweisen die Bewilligung nicht mehr erteilt wird!!!!!!!.
    Also beachtet und befolgt die Verfuegung der Behoerden. Auf unserer Webseite, http://www.shirocco.ch, koennt ihr die ganzen behoerdlichen Auflagen nachlesen.
    Viel Wind und hoffentlich auf gutes gelingen fuer naechstes Jahr :wink: :wink:


    Shirocco Wassersport jetzt auch Einsteiger Kitekurse
    Rene und Annemarie
    [/b]

    Hallo Kiter,
    nun ist es soweit----die Behörden im Kt. St.Gallen und Glarus haben die Kite Verfügung für den Walensee im Amtsblat publiziert, lest doch den nachfolgenden Text gut durch.
    Wir von der Shirocco Surfschule hoffen auf gutes Gelingen :lol: :lol: :lol:
    Unsere zweijährigen Bemühungen sind somit erfolgreich geworden, auch dank der aktiven Mithilfe der Kitegenossen.


    Team Shirocco
    Rene und Annemaire


    Verfügung
    Freigabe einer Wasserfläche für das Drachensegeln auf dem Walensee
    In Anwendung von Art. 54 Abs. 2bis und Art. 166 Abs. 17 der eidgenössischen Verordnung
    über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern vom 8. November 1978
    (SR 747.201; abgekürzt BSV) sowie Art. 1 und 2 der kantonalen Schifffahrtsverordnung
    vom 25. April 1980 (sGS 714.11) wird, in Ãœbereinstimmung mit dem Kanton Glarus
    und den Ufergemeinden, versuchsweise folgende Wasserfläche für das Drachensegeln
    (Kitesurfen) freigegeben:
    Seegebiet: St.Gallischer Teil des Walensees, begrenzt durch folgende Linien:
    Nördlich: Uferabstand minimal 300 m (äussere Uferzone)
    Östlich: Linie Bommerstein–Lochezen
    Südlich: Uferabstand minimal 300 m (äussere Uferzone)
    Westlich: Linie Mündung Escherkanal–Restaurant Lago Mio
    Auflagen: 1. Die Vorschriften der BSV, insbesondere Art. 44 Bst. f (Ausweichpflicht),
    Art. 54 Abs. 1 (nur bei Tag und klarer Sicht von 8.00 bis 21.00
    Uhr) und Abs.2bis (Beschränkung ausschliesslich auf die bewilligte
    Wasserfläche), Art. 140b (Länge der Zug- und Steuerleinen max. 25 m)
    und Art. 155 Abs. 5 Bst. d (Versicherungspflicht) sind einzuhalten.
    2. Start und Landung sind nur auf dem offenen See und nur innerhalb der
    bezeichneten Wasserfläche erlaubt. Start und Landung direkt ab dem
    Ufer sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
    bedürfen einer schriftlichen Bewilligung der zuständigen
    kantonalen Behörde.
    Amtsblatt des Kantons St.Gallen Nr. 16 / 18.4.2005 791
    3. Jeder Kitesurfer ist vom Start bis zur Auswasserung mit einem geeigneten
    Schiff zu begleiten und zu überwachen. Je eingesetztes Begleitboot
    dürfen sich maximal fünf Kitesurfer auf oder im Wasser befinden.
    4. Der Schiffsführer des Begleitboots muss von einer geeigneten Person
    begleitet und mit den örtlichen und meteorologischen Verhältnissen am
    Walensee vertraut sein. Er ist für die Einhaltung der Auflagen dieser
    Verfügung zuständig und hat auf Anweisung der Polizeiorgane die
    Namen und Adressen der von ihm überwachten Kitesurfer bekannt zu
    geben. Zwecks Erkennung trägt er eine orange Warnweste.
    5. Schiffe und Schiffsführer, welche Kitesurfer auf dem Walensee begleiten
    und überwachen, haben sich vorgängig beim Schifffahrtsamt/Seepolizei
    des Kantons St.Gallen bzw. der Seepolizei des Kantons Glarus
    eintragen zu lassen. Die Eintragung hat in dem Kanton zu erfolgen, in
    welchem das Begleitboot immatrikuliert ist. Es werden nur Schiffe,
    welche im Kanton St.Gallen oder Kanton Glarus immatrikuliert sind,
    für diesen Einsatz zugelassen.
    6. Zuwiderhandlungen oder Missachtung dieser Auflagen wird gemäss
    Art. 48 BSG unter Strafe gestellt.
    7. Sollten wichtige öffentliche Interessen eine Anpassung oder gar Aufhebung
    dieser Verfügung erfordern, erfolgt dies ohne Anspruch auf
    Entschädigung.
    Befristung/ Diese Verfügung ist, im Sinn eines Versuchsjahrs, befristet bis 31. März
    Erneuerung: 2006. Eine allfällige Verlängerung oder das Ausscheiden von andern
    Seegebieten bleibt nach Ablauf dieser Bewilligung vorbehalten.
    Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis VRP (sGS 951.1) innert
    vierzehn Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons St.Gallen Rekurs an
    das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001
    St.Gallen, erhoben werden.
    Rorschach, 7. April 2004 Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
    des Kantons St.Gallen
    Abteilung Schifffahrt

    Sali Pedro,
    danke für Deine GUTEN Vorschläge. Bis heute hat sich noch keiner dafür interessiert.
    Wir sind bis 10. Dezember täglich erreichbar unter der Tel.Nr. 076 383 13 90 kann mann uns anfragen wie ist der Wind, lohnt es sich auf den See zu gehen. Wenn ja sind wir innert einer halben Stunde bereit (wir Wohnen in Murg).
    Komm doch vorbei damit wir solche Einzelheiten, Wie Wann Wo ab-sprechen können.
    Ueber den Preis reden wir wenn es soweit ist (ich will auch selbst Kiten, habe aber keinen Partner der die Bootsprüfung hat).
    Ich hoffe etwas in der nächsten Zeit von Dir zu hören. :?


    Gruss
    Rene

    Walensee fraktion


    Hallo Pedro,
    ich bin jeden Tag am Walensee. Es sind sehr oft gute Bedingungen zum KITEN, Du musst halt bei Westwind uns anrufen, oder schau doch einfach auf unsere Web -Site unter METEO http://www.shirocco.ch


    Heute haben wir Westwind von 09.00 bis weiss noch nicht wie lange er hält.


    Versuchs, wir helfen Dir, ANRUF genügt

    Hallo Kitegenossen,
    die Kite Bewilligung für den Walensee ist vom Kant. Schiffahrtsamt St.Gallen in Rorschach erteilt worden.
    Ab 16. Oktober 2004 bis 31. März 2005 darf man in der Zone
    Sagibeiz(Shirocco Surfschule) --> Rüti (Unterterzen) und auf der
    anderen Seeseite Schilt --> Gändli Kitsurfen.


    Die genauen Bewilligungsauflagen mit Karte werde ich auf unserer Webseite, Rubrik Kitsurfen, veröffentlichen.
    :? Mein Meinung--- immerhin etwas---