Beiträge von scirocco

    Die Obwaldner Behörden können wegen der Schifffahrt (nah gelegener Hafen und Kursschiffe) für das Schlierendelta keine Ausnahmebewilligung geben. Auch eine zeitlich begrenzte Ausnahme kommt nicht in Frage.

    Ja Marc, alles ist irgendwie möglich... Fakt ist, dass sich die Einstiegsstelle der Windsurfer in einer Abdeckung eines Felsens befindet. Zudem muss man von der Kantonsstrasse über grosse Steinblöcke ins Wasser... Platz für Kites gibt es da wirklich nicht! Auch sonst sehe ich nirgends einen Platz zwischen See und Kantonsstrasse, Autobahn und Bahntrasse, wo man einen Kite starten und landen könnte... Wenn du dich aber besser auskennst wäre ich auch dankbar für eine schlaue Lösung! :p

    Hallo nico80


    Ich wohne direkt am Alpnachersee und muss dir leider sagen, dass es zur Zeit noch KEINEN Einstieg ins Wasser vom Land aus gibt. Momentan gibt es nur die Möglichkeit mit dem Boot, um legal auf dem Alpnacher zu Kiten.


    Gruss Chris

    Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen, wie jemand immer wieder die Regeln absichtlich missachtet... (War schliesslich nicht das erste Mal in dieser Woche!) Vielleicht würde er sich besser einmal dafür einsetzen, dass man legal im OW-Teil kiten darf...

    Kann man da auch NICHT wild campen? ;) Ja, es hat genug Platz um wild zu campen, du musst einfach alles mitnehmen, der nächste Shop ist über eine halbe Stunde entfernt...

    Die Begründung von Herrn Kiser in der Medienmitteilung war, "Kitesurfer brauchen zu viel Platz und kommen deshalb auf dem kleinen See mit den Ruderern und den Badenden in Konflikt"!
    Ich möchte ja mal die Ruderer und Badenden bei Sturmwarnung auf dem Sempacher sehen, die haben dann ganz andere Probleme als Kiter! :)

    Ich kann in der neuen Schiffsfahrtsverordnug nichts finden, dass das Kiten auf dem Sempachersee verboten ist! Schaut euch mal die neue Verordnung durch! Ich frage mich, woher die Presse diese Infos hat...
    Hier noch der Auszug aus der neuen Verordnung:


    "2. Sempachersee
    § 27 Zulassungsverbot
    1 Nicht zum Verkehr zugelassen werden
    a. Schiffe mit festen Aufbauten von mehr als 1,5 m Höhe über der Wasserlinie,
    b. Schiffe mit Wohnund Schlafeinrichtungen,
    c. Schiffe mit Verbrennungsmotoren mit einer Antriebsleistung von mehr als 70 kW,
    d. Schiffe mit Verbrennungsmotoren, welche die Emissionsgrenzwerte gemäss Ziffer 7.2 der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern vom 13. Dezember 19939 nicht erfüllen,
    e. Schiffe mit Maschinenantrieb ohne Standplatz auf oder am Sempachersee,
    f. Wasserflugzeuge, Luftkissen, Tragflügelund Unterseeboote sowie ähnliche Schwimmkörper,
    g. bewegliche Flosse mit Aufbauten.


    2 Die in Absatz 1a festgesetzte Höhe gilt nicht für Arbeitsschiffe sowie für Schiffe, die zur Ausübung der Berufsfischerei"


    http://www.multidigital.ch/kan…2011/gs-11-02.pdf#page=35

    Hallo, ich bin an den Testberichten der beiden Nobile Boards NBL und T5 aus dem Kiteboardmagazin Ausgabe 01/2010 interessiert und da ich das Heft zur Zeit weder kaufen noch downloaden kann, wollte ich fragen, ob mir jemand die beiden Testberichte scannen und mailen könnte? Vielen Dank schon mal.


    Gruess Chris