Beiträge von joeggel

    Hallo zusammen


    Ich verkaufe meine Kiteausrüstung bestehende aus folgenden Neu oder Occasion North Dice Kites Jahrgang 2016:
    - 6m2 (neu)
    - 8m2 (1x gebraucht)
    - 10m2
    - 12m2
    - Pumpe


    Bei Interesse, PM an mich oder Nachricht / Telefon auf 079 698 54 88.


    Viele Grüsse, Daniel

    Hallo zusammen


    Ich verkaufe mein Kitefoil, bestehend aus folgenden Komponenten:
    - Foilboard Alpinefoil RX-V5 Carbon (inkl. 1 Original Footstrap)
    - AlpineFoil Access 5.0
    - Zusätzliche AlpineFoil Fussschlaufe
    - AlpineFoil Kitefoil travel bag
    - AlpineFoil Torx driver tool


    Preis verhandelbar. Alles in ausgezeichnetem Zustand. Grossartiges Equipment. Es kann zum Reisen oder fürs Auto alles in kurzer Zeit auseinandergenommen werden.


    Bei Interesse unter 079 698 54 88 bei mir melden.


    Gruess, Daniel

    Hallo zusammen


    Gerne gebe ich Antworten auf die Fragen:


    Gemäss Merkblatt ist das Kitesurfen trotz schweizzweiter Erlaubnis weiterhinin folgenden Bereichen verboten:

    • Alle Bereiche, in denen die Schifffahrt verboten oder eingeschränkt ist (siehe Link zur Binnenschifffahrtsverordnung BSV ganz zuoberst auf dem Merkblatt). Beispiele sind: Badezonen, in Zonen mit gelben Bojen, näher als 25m von Schilfbeständen, näher als 50m bzw. 200m zu Berufsfischer, etc. (die wichtigesten BSV-Regeln haben wir im Merkblatt aufgelistet)
    • Alle WZVV-Reservate, gemäss Art. 5b der WZVV-Verordnung (siehe Link zur BSV und den Reservaten im zweiten Abschnitt des Merkblattes). d.h. leider auch in den Teilgebieten der Kategorie III (siehe Seite 6 des Bundesinventars WZVV Anhang file:///C:/Users/drey/Downloads/Bundesinventar+der+Wasser-+und+Zugvogelreservate+von+internationaler+und+nationaler+Bedeutung+-+Anhang+2.pdf


    Das mit dem Verbot in den Teilgebieten 3 ist aus unserer Sicht nicht logisch, da die Schifffahrt da nicht eingeschränkt ist, mit Ausnahme des Kitesurfens. Beispielsweise befindet sich vor der Stadt Thun eine Zone der Kategorie 3. Da darf man Wakeboarden, Segeln, etc., aber nicht Kitesurfen. Wir versuchten uns leider vergeblich gegen diese Diskriminierung zu wehren.


    Auch Altenrhein ist ein Reservat der Kategorie 3. Altenrhein ist das Reservat Nummer 103 mit dem Namen "Alter Rhein: Thal". Siehe auch die Aufzählung im zweiten Abschnitt des Merkblattes. Da wurde mit der Revision der WZVV die Zone drei per 1. Juli 2015 vergrössert, mit der Konsequenz, dass der ehemalige Kitespot in der Zone 3 liegt. Das heisst, das Kitesurfen ist da nun nicht mehr möglich. Wir hatten uns mit umfangreichem Lobbying und einer Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren gewehrt. Leider jedoch erfolglos.


    Wir haben diese schweizweiten Verbote auf dem Merkblatt nicht noch extra zu jedem Kanton aufgeführt, weil es sonst zu unübersichtlich wird. Es ist schon so etwas unübersichtlich.


    Fazit: Altenrhein oder eben Reservat "103: Alter Rhein: Thal" ist das Kitesurfen verboten. Ihr dürft da aber Wakeboarden, wenn Ihr möchtet. Oder mit der Alinghi mit einem 60m hohen Mast hindurchfahren und die Vögel so sicher mehr erschrecken, als Ihr es mit einem Kite tun würdet.


    Zum Urnersee:

    • Starten und Landen an Land ist nur auf der Halbinsel Isleten erlaubt, jedoch verboten zwischen 15. Juni und 31. August (Gemäss Reglement über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports) Achtung: Der Kanton hat das aktuelle Reglement gültig ab 1. Januar 2016 noch nicht auf der Homepage aufgeschaltet).
    • Gemäss kantonale Vollziehungsordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt, Art. 10a, Abschnitt 1, Buchstabe c) ist das Kitesurfen nur ab der äusseren Uferzone (ab 150m) erlaubt
    • Gemäss Abschnitt 2 der kantonalen Vollziehungsordnung ist die innere Uferzone nur zum Starten und Landen zu verwenden, wobei der kürzeste Weg zu wählen ist
    • Juristisch ist es demnach ganzjährig (ausser Dezember Januar, siehe Artikel 10a, 1c) erlaubt, mit dem Kite vollständig im Wasser zu starten
    • Das heisst, es ist erlaubt, ins Wasser zu gehen und den Kite da zu starten, solange man das Ufer nicht berührt
    • Der Startplatz Gumpisch war nie ein Startplatz, sondern diente einfach zum aufbauen und rausschwimmen. Dies ist aus unserer Sicht weiterhin möglich, so lange ihr nicht am Strand mit dem Kite in der Luft steht (was da sowieso nicht geht, da kein Wind)
    • In der Praxis ist zu empfehlen, nicht beim Gruonbach oder bei der Halbinsel Isleten ins Wasser zu gehen und raus zu schwimmen, da dies ziemlich provokativ wäre und sicherlich zu Reaktionen und Verboten führen wird
    • Auch ist zu empfehlen, möglichst weit im Luv (bei Thermik also Richtung Norden) der Verbotszone ins Wasser zu gehen, um nicht in die Verbotszone abzutreiben


    Fazit:

    • Der Gumpisch bietet sich im Juni bis August weiterhin zum Starten an
    • Schwimmt genügend weit raus mit dem Kite, um ja nicht in Ufernähe zu kommen mit dem Schirm (auch wenn man juristisch ab 0 Meter vom Ufer starten darf)
    • Lässt Euch auf dem Delta der Isleten ab 15. Juni bis Ende August am besten nicht mit einem aufgeblasenen Kite blicken


    Ich hoffe, die wichtigsten Fragen sind so geklärt?


    Viele Grüsse, Daniel

    Hallo zäme


    Wir haben uns im Vorstand des Kitesurfclubs ja um die ganzen Legalisierungsbemühungen gekümmert und wir können gerne alle offenen Fragen beantworten. Zu den obigen Diskussionen kann ich folgendes sagen:

    • Unter "Spotinfo" haben wir versucht, alles zu aktualisieren. Wenn aber noch Sachen unklar sind, dann bitte einfach fragen.
    • Die Bemerkung von Roman verstehe ich nicht. Was ist mit Unterschied zwischen "legal" und "verboten" gemeint? Roman, welchen Spot / welche Tafel meinst Du?
    • Die Spotinfos decken die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten ab, also nicht Empfehlungen um Kiter vom Kiten abzuhalten
    • Schaut Euch doch mal folgendes Merkblatt an: http://www.kitesurfclub.ch/ima…tesurfen_Schweiz_2016.pdf , da habt Ihr alles zu jedem See und auch noch die Links zu jedem Gesetz
    • Auf dem Alpnachersee ist Kitesurfen tatsächlich überall erlaubt, wo man auch Windsurfen kann. Der Unterschied ist halt, dass Windsurfer auch ohne Wind und Platz aufs Wasser kommen. Wir Kiter haben da etwas mehr Mühe.
    • Zu Unhooked: Ronny wird seine Unhooked Seite noch aktualisieren.
    • Zu Startorten: Gemäss Locals ist es tatsächlich so, dass es aktuell keinen guten Startort zu haben scheint. Wir haben bei der Verkehrs- und Sicherheitspolizei ein Gesuch für eine zeitlich beschränkte Freigabe des Schlierendeltas bei der Badi Alpnachstad gestellt. Die Antwort dazu sollten wir in den nächsten Wochen erhalten. Das Schlierendelta ist ganzjährig durch Markierung mit gelben Bojen für Schiffe, somit auch Kitesurfer, gesperrt.


    Bei Fragen einfach fragen.


    Viele Grüsse, Daniel