Fragen zu Spotinfos

  • Tja, wenn schon Infos angeboten werden: Wie ist das denn nun in SG? Gemäss Merkblatt steht da nichts von Sperrung auf dem Bodensee - in den Zeitungen stand betreffend Altenrhein aber alles sei zu (http://www.tagblatt.ch/ostschw…enrhein;art122380,4297330).


    Wurde das neue Verbot nun neu wieder aufgehoben? Oder sind allfällige Sperrflächen (Naturschutz usw.) in den Merkblättern nicht enthalten und gehen dann doch auch noch vor? (könnte gut sein, OW und NW haben ja gemäss Info-Blatt auch keine Einschränkungen, trotzdem darf auf den Naturschutz-Sperrflächen nicht gestartet werden - wurde ja beim Alpnacher gerade besprochen).


    Ist nur um sicher zu gehen, damit man nicht nur 1 Merkblatt liest ;)

  • Sali Daniel, danke für deine Bemühungen.


    Hier meine konkretisierte Frage:
    Ist es verboten mit aufgewickelten Leinen auf dem Urnersee irgendwo in der Kitezone 150m rauszuschwimmen, dort die Leinen abwickeln und starten (und umgekehrte Reihenfolge zum landen)?


    Fasse mal die Gesetze für Urnersee zusammen (hoffe habe nichts relevantes vergessen): Kitesurfer = Segelschiffe, 150m Uferabstand, Starten nur auf Halbinsel Isleten.


    Da ja starten vom Boot aus erlaubt ist, ist ja wohl auch starten im Wasser erlaubt, häufig wird ja beim Starten vom Boot aus, der Kite ins Wasser gelegt und so gestartet, da weniger Risiko betr. Leinen und Boot. Somit hätte man ja schon mal die Startbeschränkung umgangen (genau wie mit Boot).
    Dann wäre noch der 150m Uferabstand. Hier liegt wohl der kritische Punkt, bin ich als Schwimmer mit einem aufgepumpten Kite (Schwimmhilfe) in der Hand nun ein Schwimmer oder ein Segelschiff? Als Schwimmer darf ich mich ja in der 150m Uferzone bewegen.


    Falls der Uferabstand ein Problem wäre, wie sieht es dann für Seen aus welche keine Uferabstand Beschränkung hat?


    Noch eine Frage zum Urnersee Spot Gumpisch: Warum wurde dieser "geopfert" für Isleten? Auf Isleten befinden sich nun sämtliche Windsurfer, da der Windsurf Spot beim Kreuz geschlossen wurde wegen Steinschlag. Zudem hat es während den Sommer Monaten viele Badegäste welche wohl zum zeitlichen schliessen dieses Spots führte. Beim Gumpisch wird es definitiv keine Windsurfer geben, da diese ihr Material eine Viertelstunde und ca. 100Hm tragen müssten, zudem hat es auch sehr wenige Badegäste. Das Problem dass Kiter aus der Zone getrieben werden da der Spot unmittelbar an der Zonengrenze, ist auch gelöst da ja nun die Zone vergrössert wurde. Badegäste hat es auch sehr wenige. Von mir aus gesehen ist Gumpisch obwohl in Windabdeckung und 15 min Spazierweg ein brauchbarer Spot und verstehe nicht warum man diesen geschlossen hat, vorallem da man sich so viel Mühe gemacht hat diesen Spot zu öffnen.


    Gruäss Roman

  • Genau die gleiche frage wie roman habe ich mir auch schon zum Urnersee gestellt. Ich wüsste eigentlich nicht, was dagegen sprechen würde, lasse mich aber (ungern) eines besseren belehren.
    In dem Sinne wäre ja der Gumpisch für kiter ja auch nicht "gesperrt" da das Prozedere wie von Roman beschrieben dort Standard ist, gerade wegen der Windabdeckung.
    Die tücken des ganzen Manövers lassen wir mal aussen vor. Es ist nicht ganz ohne.

  • Hallo zusammen


    Gerne gebe ich Antworten auf die Fragen:


    Gemäss Merkblatt ist das Kitesurfen trotz schweizzweiter Erlaubnis weiterhinin folgenden Bereichen verboten:

    • Alle Bereiche, in denen die Schifffahrt verboten oder eingeschränkt ist (siehe Link zur Binnenschifffahrtsverordnung BSV ganz zuoberst auf dem Merkblatt). Beispiele sind: Badezonen, in Zonen mit gelben Bojen, näher als 25m von Schilfbeständen, näher als 50m bzw. 200m zu Berufsfischer, etc. (die wichtigesten BSV-Regeln haben wir im Merkblatt aufgelistet)
    • Alle WZVV-Reservate, gemäss Art. 5b der WZVV-Verordnung (siehe Link zur BSV und den Reservaten im zweiten Abschnitt des Merkblattes). d.h. leider auch in den Teilgebieten der Kategorie III (siehe Seite 6 des Bundesinventars WZVV Anhang file:///C:/Users/drey/Downloads/Bundesinventar+der+Wasser-+und+Zugvogelreservate+von+internationaler+und+nationaler+Bedeutung+-+Anhang+2.pdf


    Das mit dem Verbot in den Teilgebieten 3 ist aus unserer Sicht nicht logisch, da die Schifffahrt da nicht eingeschränkt ist, mit Ausnahme des Kitesurfens. Beispielsweise befindet sich vor der Stadt Thun eine Zone der Kategorie 3. Da darf man Wakeboarden, Segeln, etc., aber nicht Kitesurfen. Wir versuchten uns leider vergeblich gegen diese Diskriminierung zu wehren.


    Auch Altenrhein ist ein Reservat der Kategorie 3. Altenrhein ist das Reservat Nummer 103 mit dem Namen "Alter Rhein: Thal". Siehe auch die Aufzählung im zweiten Abschnitt des Merkblattes. Da wurde mit der Revision der WZVV die Zone drei per 1. Juli 2015 vergrössert, mit der Konsequenz, dass der ehemalige Kitespot in der Zone 3 liegt. Das heisst, das Kitesurfen ist da nun nicht mehr möglich. Wir hatten uns mit umfangreichem Lobbying und einer Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren gewehrt. Leider jedoch erfolglos.


    Wir haben diese schweizweiten Verbote auf dem Merkblatt nicht noch extra zu jedem Kanton aufgeführt, weil es sonst zu unübersichtlich wird. Es ist schon so etwas unübersichtlich.


    Fazit: Altenrhein oder eben Reservat "103: Alter Rhein: Thal" ist das Kitesurfen verboten. Ihr dürft da aber Wakeboarden, wenn Ihr möchtet. Oder mit der Alinghi mit einem 60m hohen Mast hindurchfahren und die Vögel so sicher mehr erschrecken, als Ihr es mit einem Kite tun würdet.


    Zum Urnersee:

    • Starten und Landen an Land ist nur auf der Halbinsel Isleten erlaubt, jedoch verboten zwischen 15. Juni und 31. August (Gemäss Reglement über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports) Achtung: Der Kanton hat das aktuelle Reglement gültig ab 1. Januar 2016 noch nicht auf der Homepage aufgeschaltet).
    • Gemäss kantonale Vollziehungsordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt, Art. 10a, Abschnitt 1, Buchstabe c) ist das Kitesurfen nur ab der äusseren Uferzone (ab 150m) erlaubt
    • Gemäss Abschnitt 2 der kantonalen Vollziehungsordnung ist die innere Uferzone nur zum Starten und Landen zu verwenden, wobei der kürzeste Weg zu wählen ist
    • Juristisch ist es demnach ganzjährig (ausser Dezember Januar, siehe Artikel 10a, 1c) erlaubt, mit dem Kite vollständig im Wasser zu starten
    • Das heisst, es ist erlaubt, ins Wasser zu gehen und den Kite da zu starten, solange man das Ufer nicht berührt
    • Der Startplatz Gumpisch war nie ein Startplatz, sondern diente einfach zum aufbauen und rausschwimmen. Dies ist aus unserer Sicht weiterhin möglich, so lange ihr nicht am Strand mit dem Kite in der Luft steht (was da sowieso nicht geht, da kein Wind)
    • In der Praxis ist zu empfehlen, nicht beim Gruonbach oder bei der Halbinsel Isleten ins Wasser zu gehen und raus zu schwimmen, da dies ziemlich provokativ wäre und sicherlich zu Reaktionen und Verboten führen wird
    • Auch ist zu empfehlen, möglichst weit im Luv (bei Thermik also Richtung Norden) der Verbotszone ins Wasser zu gehen, um nicht in die Verbotszone abzutreiben


    Fazit:

    • Der Gumpisch bietet sich im Juni bis August weiterhin zum Starten an
    • Schwimmt genügend weit raus mit dem Kite, um ja nicht in Ufernähe zu kommen mit dem Schirm (auch wenn man juristisch ab 0 Meter vom Ufer starten darf)
    • Lässt Euch auf dem Delta der Isleten ab 15. Juni bis Ende August am besten nicht mit einem aufgeblasenen Kite blicken


    Ich hoffe, die wichtigsten Fragen sind so geklärt?


    Viele Grüsse, Daniel

  • Besten Dank für die Klarstellungen, im Moment scheint sogar mir alles klar :cool:.
    Schade, dass für den Bodensee (immerhin drittgrösster See Mitteleuropas) gerade mal 2 Spots freigegeben sind (wobei Berlingen bei Hochwasser eigentlich kaum Platz bietet, da sollte etwas mehr Platz geschaffen um auch grosse, aufgepumpte Kites vom Aufbauplatz an der Strasse zum eigentlichen Startplatz zu bekommen). Aber man will nicht meckern, anderswo gibt's ja gar keine offiziellen Startplätze bzw. muss man sich irgendwie mir Schwimmübungen oder Booten behelfen. Spätestens wer mit dem Gedanken spielt sich eine (Leichtwind)-Matte zuzulegen, dürfte da deutlich den schwarzen Peter gezogen haben - sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten, wenn man mit dem Gedanken spielt mal auf "Schlauchlos" umzusteigen.


    Ach so: die Beschreibung von Münsterlingen ist anscheinend im Forum noch nicht angepasst worden, der frühere Parkplatz gleich neben der Kläranlage wurde aufgehoben, man muss jetzt den neuen gleich beim Sportplatz nehmen (gibt beim Sportplatz auch Umkleide-Kabinen und Toiletten), was schon mal eng werden kann, wenn Training oder Match ist. Dafür hat man am Start deutlich mehr Platz als früher und zum Starten, je nach Wasserstand, sogar einen recht grosszügigen Stehbereich (bitte Platz freihalten zum Starten und Anlanden - Schirmhandling als Anfänger sollte man da unterlassen!). Wie sich Ende letzter Saison gezeigt hat, sollte man unbedingt "im Wasser" starten und genug Abstand zum Ufer lassen (Wind ist ja schräg auflandig), sonst kommt man gefährlich nahe an die (grossen) Bäume im Startbereich wo man zudem etwas mit Luvstau zu kämpfen hat. Hier noch die Info der Gemeinde, da sieht man die Verhältnisse etwas besser - man sieht auch, dass das eng wird mit der Badestelle und den Kitern. So ganz geglückt ist die Lösung leider nicht, da müssen alle bisschen Rücksicht nehmen, damit das klappt (zumal die Bewilligung zum Kiten bis 2018 beschränkt ist, man will wohl erst mal schauen ob das wirklich so funktioniert).


    Wird Zeit, dass man mal aufs Wasser kann, dann werden die Texte vielleicht wieder etwas kürzer ;)