Spot-Info - Bodensee nicht mehr vorhanden?

  • Wollte kurz schauen ob's was neues seitens Bodensee-Spots gibt, da ist aufgefallen, dass auf der Seite Spot-Info gar keine Spots mehr aufgeführt sind.

    Versehen, nicht korrekt übernommen - oder gibt es die Spots gar nicht mehr (Berlingen würde schwer erstaunen, ist immerhin einer der Top-Windsurf-Spots, Münsterlingen war zwar immer bisschen in Diskussion, aber gemäss Zeitungsartikel https://www.ibn-online.de/arti…Gegenwind-fuer-Kitesurfer sollten die Zonen ja eher vergrössert als verkleinert oder gar aufgelöst werden).


    Wäre nett, wenn jemand das mal checken und die Infos wieder aufschalten könnte - geht immerhin Richtung Ostern wo doch für den einen oder anderen langsam der Saison-Start in Nähe rückt, zumal wegen Corona Fahrten ins Warme quasi unmöglich geworden sind (man hofft natürlich, dass sich das wieder bessert, aber sicher ist hier mal gar nichts).


    Besten Dank!

  • Hab heute der Seepolizei angerufen. Gemäss Seepolizei Kreuzlingen gelten die im Amtsblatt Thurgau vom 3.Feb veröffentlichten Kitezonen. Es ist wohl noch eine Beschwerde fällig, aber solange nichts neues veröffentlicht wird, gelten die neuen Spots.

    Hat jemand etwas anderes gehört?


    Hier der Text vom Amtsbaltt:


    1. Für das Drachensegeln werden im thurgauischen Bereich des Bodensees/

    Untersees folgende Wasserflächen freigegeben:


    a. Untersee:

    Parkplatz westlicher Ortsausgang Berlingen (Wis) bis Westerfeld (Weisshorn),

    Gemeindegebiet Ermatingen (ausgenommen die Bucht westlich

    von Mannenbach), in der erweiterten Uferzone bis zur Seemitte (Landesgrenze),

    Einstiegsstellen: Eschlibach und Mannenbach, kurz vor der Schifflände.


    b. Obersee:

    Badeplatz Güttingen (Zollershus) bis Mündung Hornbach Güttingen,

    Mündung Hornbach Güttingen bis ARA Kesswil: Uferabstand 200 m,

    ARA Kesswil bis Romanshorn, Park-Hotel Inseli beim Schlossberg Romanshorn,

    Grenze der Ausschliesslichkeitszone der Schweiz, 3 km Linie.

    276 ABl. Nr. 6/2020


    2. Die Gebiete Untersee und Obersee werden jahreszeitlich beschränkt vom

    15. März bis 15. November für das Kitesurfen freigegeben.


    3. Das Drachensegeln ausserhalb dieser speziell ausgeschiedenen Wasserflächen

    wird im thurgauischen Bereich des Bodensees und Untersees verboten.


    4. Es sind insbesondere folgende Bestimmungen der BSO und Beschlüsse der

    ISKB zu beachten:

    Art. 1.03 (Allgemeine Sorgfaltspflicht), Art. 5.01 Abs. 2 mit Hinweis auf die

    Signalisationen A.1 lit. a (Verbot der Durchfahrt oder gesperrte Wasserflächen

    für Fahrzeuge aller Art) und A.11 (Verbot des Segelsurfbrettfahrens),

    Art. 6.01 Abs. 2 (Allgemeine Verhaltensregeln), Art. 6.06 (Verhalten gegenüber

    Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer

    und Tauchern), Art. 6.10 Abs. 4 (Landestellen) und Art. 6.11 Abs. 3 (Schutz

    von Wasserpflanzen; Einhalten eines Mindestabstandes von 25 m), Art. 13.20

    Abs. 3 und 5 (Rettungsmittel) BSO sowie Beschluss unter TOP 8 der 54. Sitzung

    des ISKB vom 26. / 27. Juni 2001 (Beim Kitesailing muss den anderen

    Verkehrsteilnehmern der Vorrang gelassen werden).


    5. Es gelten folgende Auflagen:

    a. Einhaltung folgender Bestimmungen der BSV in der derzeit geltenden

    Fassung:

    Art. 16 Abs. 2 lit. d und Abs. 3 (Kennzeichnung), Art. 44 Abs. 1 lit. f

    (Ausweichpflicht), Art. 54 (Fahren mit Wasserski und ähnlichen Geräten),

    Art. 55 (Fahrt bei unsichtigem Wetter), Art. 153 Abs. 2bis (Versicherungspflicht),

    Art 155 Abs. 5 lit. d (Mindestversicherung für Nichtkonzessionierte)

    und Art. 161 (Abstände).

    b. Verbot des Kitesurfens innerhalb von markierten Bojenfeldern.


    6. Rechtsmittel:

    Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Zustellung Beschwerde

    erhoben werden. Die Beschwerde ist bei folgender Instanz einzureichen:

    Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau

    Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden

    Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie

    die Beweismittel aufführen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder

    genau zu bezeichnen. Die unterzeichnete Beschwerdeschrift ist im Doppel

    einzureichen. Einer Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung bezüglich

    der bisherigen Zonen am Untersee und Obersee gemäss Entscheid vom

    18. Januar 2018 entzogen.

  • Hoi René

    Besten Dank für die Kopie hier ins Forum (wurde zwar irgendwie mal auch auf Facebook veröffentlicht, aber das nutzt nicht jeder und Suchfunktion ist auch nicht berauschend).

    Berlingen dürfte eigentlich klar sein, der "Kitebeach" ist seit neustem sogar auf Google Map vermerkt (hoffe das klappt mit dem Link)

    https://www.google.ch/maps/pla…!3d47.6725461!4d9.0429247


    Der "Einstieg" am Schiffssteg Mannenbach war zumindest bis jetzt nicht offiziell ausgeschrieben, wurde (wie vermutlich ein paar andere auch welche die Höhe nicht halten konnten und sich irgendwie bis dahin gerettet haben) da auch schon ordentlich zusammengestaucht von Leuten welche dort fischen wollten. Früher war Mannenbach auch nur als Notausstiegsstelle ausgeschrieben, zu hoffen, dass dort auch mal eine offizielle Tafel aufgestellt wird damit auch Anwohnern und anderen Leuten klar ist, dass das nun offiziell auch ein Ein-/Ausstieg ist. Trotzdem: bei West kann es da schnell mal Side-Off und auf dem See stärker werden, also aufgepasst - wenn man abgetrieben wird, ist man schnell aus der offiziellen Zone draussen und hat vor allem keine vernünftige Möglichkeit mehr aus dem Wasser zu kommen. Ost ist je nach Wasserstand mühsam am Kitebeach (Windabdeckung hinter der Mauer), vielleicht wäre hier der Einstieg beim Schiffssteg mal einen Versuch wert? (aufgepasst auf die Verkehrsschiffe, die haben immer Vorfahrt!)


    Obersee ist (nicht nur für mich) noch bisschen unklar, da keine offiziellen Ein-/Ausstiegsstellen angegeben werden. Die Idee das man überall aufs Wasser kann mag ja verlockend klingen, aber man sieht es an (bis auf Silvaplana) allen anderen Spots in der Schweiz, dass das nie der Fall ist, wäre sehr aussergewöhnlich, wenn ausgerechnet TG hier eine Ausnahme machen würde. Ich rechne hier eher damit das die, auch gut erreichbaren, Badestellen in Güttingen (Badeplatz) bzw. Kesswil (Badeplatz / Badehüsli) "freigegeben" werden, wobei man in Güttingen bisschen schauen muss nicht den ein- bzw. auslaufenden Schiffen vom Hafen in die Quere zu kommen. Nach dem Hafen kommt dann schnell mal der Hornbach, ab dort bis kurz vor Badeplatz Kesswil ist dann eben Sperrgebiet (na gut, 200 Meter Uferabstand, ist dann doch weit wenn man von einer zur anderen Stelle abgetrieben wird bzw. sogar schwimmen muss).


    Nur zur Wiederholung: der früher übliche Platz in Münsterlingen ist gesperrt fürs Kiten. War seit dem Umbau (war früher ein kuschliges Plätzen wo alle ihre Ruhe hatten) sowieso nicht mehr ganz so lustig, zumal mit dem Steg und der grossen Zone für Badegäste doch etliche in dieser Zone gefahren sind bzw. es je nach Wind quasi unmöglich war nicht zumindest den Schirm in der Zone zu fliegen. Finde ich super, dass hier eine neue Möglichkeit gefunden wurde, hoffe das es dort keinen Stress mit Parken gibt - ist ja in Berlingen schon bisschen mühsam, wenn's mal vernünftig Wind und entsprechend Kiter am Beach hat.