Timo Rütten

Timo Rütten

Wenn sich ein Kiter verletzt, oder bei Windmangel oder einem Defekt kann es vorkommen, dass der Kite (Drache) ins Wasser fällt und der Kiter manövrierunfähig ist. In diesem Fall wickelt der im Wasser schwimmende Kiter seine Leinen auf und hält sich am auf dem Wasser treibenden Kite fest. Anschliessend schwimmt er mit diesem an Land. Der Platzbedarf ist vergleichbar mit dem eines Schwimmers.

Die eidgenössische Binnenschifffahrtsverordnung (siehe Zusammenfassung unter [Link]) und kantonale Schifffahrtsverordnungen (siehe unsere Informationstafeln unter „Spotinfo“). Wichtig sind unter anderem: Regionale Regelungen/Kiteverbote, Ausweichpflicht, Abstandspflicht vor Wasserpflanzen (Schilf), Versicherungspflicht, Board-Beschriftungs-Pflicht, Pflicht zum Tragen einer Schwimmhilfe gem. Norm SN EN ISO 12402-5

In der Schweiz sollten nur erfahrene Kiter (mind. Level 5 VDWS Ausbildung Kitesurfen) kiten, da Höhe Laufen bei den meisten Spots zwingend erforderlich ist. Für Einsteiger und Aufsteiger gibt es geeignete Schulen (Link), um auf dieses Level zu kommen.

Ja, aber nicht nur. Auch den Seglern und Motorbootfahrern gegenüber muss ein Kitesurfer ausweichen. Unter den Kitern und den Windsurfern gelten die internationalen Kollosionsverhütungsregeln KVR zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: Unter anderem Backbordbug vor Steuerbordbug (siehe Dokument „Sicherheit Kitesurfen“).

Mittwoch, 07 Januar 2015 00:00

Darf man auf allen Schweizer Seen kiten?

Nein, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen pro Gewässer. Diese wurden individuell von den Kantonen festgelegt. Auf unserer Website publizieren wir laufend die aktuellen Änderungen und gültigen Regeln (www.kitesurfclub.ch/de/spotinfo)

Montag, 29 Dezember 2014 00:00

Walensee

Montag, 29 Dezember 2014 00:00

Zugersee

Montag, 29 Dezember 2014 00:00

Urnersee

Montag, 29 Dezember 2014 00:00

Silvaplanersee

Montag, 29 Dezember 2014 00:00

Neuenburgersee

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