FAQ - Fragen & Antworten


Fragen für Kiter
Darf man auf allen Schweizer Seen kiten?

Nein, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen pro Gewässer. Diese wurden individuell von den Kantonen festgelegt. Auf unserer Website publizieren wir laufend die aktuellen Änderungen und gültigen Regeln (www.kitesurfclub.ch/de/spotinfo)

Muss der Kiter Kursschiffen gegenüber ausweichen?

Ja, aber nicht nur. Auch den Seglern und Motorbootfahrern gegenüber muss ein Kitesurfer ausweichen. Unter den Kitern und den Windsurfern gelten die internationalen Kollosionsverhütungsregeln KVR zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: Unter anderem Backbordbug vor Steuerbordbug (siehe Dokument „Sicherheit Kitesurfen“).

Soll jeder Kiter in den für Kiter freigegebenen Zonen kiten?

In der Schweiz sollten nur erfahrene Kiter (mind. Level 5 VDWS Ausbildung Kitesurfen) kiten, da Höhe Laufen bei den meisten Spots zwingend erforderlich ist. Für Einsteiger und Aufsteiger gibt es geeignete Schulen (Link), um auf dieses Level zu kommen.

Welche Gesetze müssen beim Kiten zwingend beachtet werden?

Die eidgenössische Binnenschifffahrtsverordnung (siehe Zusammenfassung unter [Link]) und kantonale Schifffahrtsverordnungen (siehe unsere Informationstafeln unter „Spotinfo“). Wichtig sind unter anderem: Regionale Regelungen/Kiteverbote, Ausweichpflicht, Abstandspflicht vor Wasserpflanzen (Schilf), Versicherungspflicht, Board-Beschriftungs-Pflicht, Pflicht zum Tragen einer Schwimmhilfe gem. Norm SN EN ISO 12402-5

Fragen zu der Binnenschifffahrtsverordnung
Besteht die Möglichkeit der Manövrierunfähigkeit von Kitesurfern?

Wenn sich ein Kiter verletzt, oder bei Windmangel oder einem Defekt kann es vorkommen, dass der Kite (Drache) ins Wasser fällt und der Kiter manövrierunfähig ist. In diesem Fall wickelt der im Wasser schwimmende Kiter seine Leinen auf und hält sich am auf dem Wasser treibenden Kite fest. Anschliessend schwimmt er mit diesem an Land. Der Platzbedarf ist vergleichbar mit dem eines Schwimmers.