Versicherung

Haftpflicht

Was ist versichert?

Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter infolge von Personen- und Sachschäden, die durch eine versicherte Person während der Ausübung des Kite-Sportes auf genehmigten Geländen oder Gewässern entstanden sind. Ebenfalls versichert sind Schäden an benutzten Kiteboards und Kites von Drittpersonen. Unter den Begriff Kite-Sport fallen: Kitesurfen, Wingsurfen, Snowkiten, Landkiten, Buggykiten, Icekiten, ATB/MTB-Kiten, Speed Flying / Speed Riding.

Versicherte Personen

Die auf dem Versicherungsnachweis aufgeführte Person

Bedingungen / Deckungen

Die Versicherungssumme beträgt im Maximum CHF 3 Mio. pro versichertem Schadenereignis. Im Schadenfall sind CHF 200.- pro Ereignis durch die versicherte Person zu tragen.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit für verursachte Schäden, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden. Falls der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione), erlischt die Versicherung mit dem Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres.

Schaden

Meldungen über Schadenfälle sind direkt an die Helvetia weiterzuleiten,
Tel. Nr. +41 (0)58 280 30 00

Dauer

Die Schadendeckung ist ab dem Datum des Vertragsabschlusses bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gewährleistet. Die Versicherung wird jährlich erneuert. Während eines Versicherungsjahres ist eine Schadendeckungsauflösung nicht möglich.

Deckungsausschlüsse

  • Schäden an gemietetem Kitesport-Equipment
  • Ansprüche aus Schäden, welche die versicherte Person einer mit ihm in Haus- oder Wohngemeinschaft lebenden Person zufügt.
  • Ansprüche aufgrund einer vertraglich übernommenen, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Haftung und wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Versicherungspflichten.
  • Die Haftpflicht für Schäden, deren Eintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste oder in Kauf genommen wurde, sowie Abnützungsschäden und Schäden an Sachen durch allmähliche Einwirkung, wie Witterung, Temperatur, Feuchtigkeit, Schwamm- und Pilzbildung, Staub, Rauch, Russ, Gase, Dämpfe oder Erschütterungen.
  • Die Haftpflicht für alle bei der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches verursachten Schäden sowie die Haftpflicht für die Folgen von Tätlichkeiten.
  • Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie an Geschädigte ausgerichtet haben.
  • Ansprüche aus Schäden im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit.
  • Aufwendungen zur Verhütung von Schadenereignissen.
  • Nicht versichert sind Vermögensschäden, die nicht auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.

Kasko

Was ist versichert?

Versichert sind, soweit nicht anderweitig versichert, eigene und anvertraute Kitesport-Geräte zum Neuwert und gemietete zum Zeitwert gegen:

  • Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl auswärts und zu Hause)
  • Feuer
  • Elementarereignisse: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 Km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
  • unvorhergesehene und plötzliche Beschädigung durch äussere Einwirkung
  • Plötzlichen und unvorhergesehenen Verlust bei der Beförderung durch ein Transportunternehmen und Verlust durch Unfall des Transportmittels.

Versicherte Personen

Die auf dem Versicherungsnachweis aufgeführte Person

Bedingungen / Deckungen: Die Versicherungssumme beträgt CHF 5'000 pro versichertes Schadenereignis pro Jahr. Im Schadenfall sind CHF 200.-, bei Elementarereignissen CHF 500.-, pro Ereignis durch die versicherte Person zu tragen.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit für verursachte Schäden, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden. Falls der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione), erlischt die Versicherung mit dem Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres.

Schaden

Schadenfälle sind direkt an die Helvetia auf Tel. Nr. +41 (0) 58 280 3000 zu richten.

Dauer

Die Schadendeckung ist ab dem Datum des Vertragsabschlusses bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gewährleistet. Die Versicherung wird jährlich erneuert. Während eines Versicherungsjahres ist eine Schadendeckungsauflösung nicht möglich.

Ausschlüsse

  • Kitesport-Equipment mit Kunst- oder Sammlerwert
  • Kitesport-Equipment beim Umzug und Wohnungswechsel
  • Liegenlassen, Verlieren oder Verlegen
  • Schäden infolge Abnützung
  • Schäden, die auf behördliche Verfügung oder Streik zurückzuführen sind
  • Schäden infolge von kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzung, Revolution, Rebellion, Aufstand, Terroranschlägen, inneren Unruhen, Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur
  • Schäden, die durch Kernenergie verursacht werden
  • Die mit dem Schadenereignis verbundenen Umtriebe und Kosten.